Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 3. Änderung "Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen"; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Übersichtslageplan






Verfahrenslageplan




Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 24.04.2018 die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ für eine Fläche von ca. 1,5 ha beschlossen.

Der vom Planungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf wurde vom Gemeinderat am 27.11.2018 nach Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung erneut gebilligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 13.12.2018 bis 14.01.2019 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.01.2019; dabei wurden die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches für den Flächennutzungsplan abschließend durchgeführt.

Da für den Bebauungsplan aber noch ein Blendgutachten erforderlich war und der Ausgang des Verfahrens nicht bekannt war, wurde der Feststellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes noch nicht gefasst.

Inzwischen wurde das Blendgutachten erstellt und die erneute Beteiligung im Bebauungsplanverfahren positiv durchgeführt.

Die Sach- und Rechtslage bzgl. der Abwägung im Flächennutzungsplanverfahren hat sich gegenüber der Sitzung vom 22.01.2019 nicht verändert.
Der Feststellungsbeschluss für das Flächennutzungsplanverfahren kann deshalb gefasst werden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stellt die 3. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deuten-hofen“ in der Fassung vom 23.07.2019 fest.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird dem Landratsamt Dachau zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr