Mit Schreiben vom 10.07.2018 wurde für die Flurnummern 936 (Teilfläche), 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos sowie der Flurnummer 86 der Gemarkung Thalhausen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage gestellt.
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.07.2018 wurde für diese Flächen ein Änderungsbeschluss für die Überarbeitungsbereiche I und II der Flächennutzungspläne und gleichzeitig ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 12,0 ha
Grünfläche (GF) ca. 3,7 ha
Leistung ca. 8,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 9.300 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsflächen Alternativen 1 und 2)
modifizierte Planungsfläche Alternative 1 modifizierte Planungsfläche Alternative 2
Größenangaben zu den modifizierten Planungsflächen
Alternative 1 Alternative 2
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 9,5 ha ca. 9,8 ha
Grünfläche (GF) ca. 2,0 ha ca. 2,3 ha
Leistung ca. 6,7 MW ca. 7 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 7.500 MWh ca. 7.700 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 1
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu
keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet
Bewertung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- erfüllt, Abstand ca. 400 m nach Rudersberg,
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen Thalhausen und Schielach
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- trifft nicht zu, verringerte Einsehbarkeit
keiten der Eingrünung und Minimierung
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet, aber besser als Alternative 1
Mit Schreiben vom 15.07.2019 teilte der Antragsteller mit, dass er mit einer Reduzierung gemäß der vorgestellten modifizierten Planungsfläche Alternative 1 einverstanden ist. Ein Gespräch mit dem Eigentümer der bei Alternative 2 mit überplanten Fläche fand nicht statt.
Von Seiten der Verwaltung wird aufgrund der geringeren Einsehbarkeit empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.