Freiflächenfotovoltaikanlage "Schmelchen westliche und südliche Erweiterung"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung und Festlegen der Lage und Größe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.07.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 08.05.2019 wurde für die Flurnummern 835, 820 und 820/2 der Gemarkung Thalhausen die Erweiterung der seit 2006 bestehenden Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Schmelchen und Arnberg beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Größenangaben zur beantragten Fläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.    12,7 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.      1,5 ha
Leistung                                                ca.         7 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.  7.500 MWh


Bewertung der beantragten Fläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 500 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung        drei Seiten von Wald umgeben ist        

Anbindung an bestehende Infrastruktur                Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        ungeeignet



Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)

Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 5 Höhenmeter nach unten und damit ca. 60 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. 0,6 ha.



Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche

Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV)        ca.    12,1 ha
Grünfläche (GF)                                        ca.      1,0 ha
Leistung                                                ca.      6,7 MW
jährlichen Stromerzeugung                                ca.  7.300 MWh







Bewertung der modifizierten Planungsfläche

Ausschlusskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen                trifft nicht zu

Lage an landschaftsbildprägenden Gelände-        trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken                        


Eignungskriterien

Kriterium                                                Bewertung

Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts-        erfüllt, Abstand über 550 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen

geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich-        erfüllt, geringe Einsehbarkeit da der Hang an
keiten der Eingrünung und Minimierung        drei Seiten von Wald umgeben ist        

Anbindung an bestehende Infrastruktur                Anbindung an bestehende PV-Anlage
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte


Gesamtbewertung        geeignet



Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, auf der Basis der modifizierten Planungsfläche den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt auf der Basis der modifizierten Planungsfläche (Grundstücke Flurnummern 835 Teilfläche, 822 Teilfläche und 820/2 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II und für die Aufstellung eines Bebauungsplanes unterzeichnet,
  • die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II
und
  • die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

  1. Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II, 3. Änderung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Arnberg Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage Schmelchen westliche und südliche Erweiterung“.

  1. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger, Aichach beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 06.08.2019 07:32 Uhr