Mit Schreiben vom 16.01.2019 wurde für die Flurnummern 594, 529 und 670 der Gemarkung Randelsried ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südöstlich von Schmarnzell gestellt.
Übersichtslageplan
Lageplan zur beantragten Fläche
Größenangaben zur beantragten Fläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 5,1 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,6 ha
Leistung ca. 3,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 3.800 MWh
Bewertung der beantragten Fläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- nicht erfüllt, Abstand ca. 120 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- Einsehbarkeit von Reichertshausen und der keiten der Eingrünung und Minimierung umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung ungeeignet
Möglicher Lösungsansatz (= modifizierte Planungsfläche)
Um das Ausschlusskriterium „Lage an landschaftsbildprägenden Geländeabschnitten“ zu vermeiden, muss der höchste Punkte der Anlage um ca. 10 Höhenmeter nach unten und damit ca. 100 m nach Süden versetzt werden. Damit verkleinert sich die Fläche um ca. ein Drittel.
Größenangaben zur modifizierten Planungsfläche
Fläche zum Aufstellen von Solarmodulen (PV) ca. 3,5 ha
Grünfläche (GF) ca. 1,5 ha
Leistung ca. 2,5 MW
jährlichen Stromerzeugung ca. 2.700 MWh
Bewertung der modifizierten Planungsfläche
Ausschlusskriterien
Kriterium Bewertung
Lage im Bereich von Gehölzen/Biotopen trifft nicht zu
Lage an landschaftsbildprägenden Gelände- trifft nicht zu
abschnitten wie z.B. Höhenrücken
Eignungskriterien
Kriterium Bewertung
Abstand zu Ortsrändern (insbes. Landschafts- bedingt erfüllt, Abstand ca. 220 m
bildprägenden Ortsränder, Wohnbauflächen)
geringe Einsehbarkeit und bzw. gute Möglich- Einsehbarkeit von Reichertshausen und der
keiten der Eingrünung und Minimierung umgebenden Landschaft auch im unteren Be-
reich durch Eingrünung nur z.T. reduzierbar
Anbindung an bestehende Infrastruktur kein/e Anbindung bzw. Konversionsstandort
(Autobahnen, Schienenwege etc.) oder
Konversionsstandorte
Gesamtbewertung bedingt geeignet
Aufgrund der Gesamtbewertung wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, weder für die beantragten Flächen noch für die modifizierten Planungsflächen ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.