Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan des Marktes Altomünster sieht in Wollomoos u.a. im Bereich S 4.3 (blaue Marierung) die Realisierung von Wohnbauland vor.


Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Für den Bereich S.4.4 wurde bereits ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, das kurz vor dem Abschluss steht.

In einer intensiven Phase der Information wurden die Grundstückseigentümer in Gemeinschaftsveranstaltungen und Einzelgesprächen über die Planungsabsichten des Marktes Altomünster unterrichtet und über die Anwendung des Baulandmodells, das Erschließungskonzept und die zu erwartenden Kosten informiert.
Der Ankauf der Grundstücke im Baulandmodell ist bereits erfolgt.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für
- die öffentlichen Grundstück Flurnummer 396 Teilfläche und 410  der Gemarkung Wollomoos und
- die privaten Grundstücke Flurnummern 397 Teilfläche, 397/1, 397/2, 411, 411/1, 411/2, 411/3, 411/4, 411/5, 411/7 und 411/8 der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung, einen Bebauungsplan nach § 13 b BauGB auf.

2.
Die Satzung erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“.






Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Obeser hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 21.10.2019 10:07 Uhr