Bauleitplanungsantrag in Kiemertshofen - Aufhebung und neuer Antrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In Kiemertshofen wurde bereits am 30.07.2013 ein Aufstellungsbeschluss für eine Innenbereichssatzung „Kiemertshofen – Am Mühlenweg“ für eine Teilfläche der Flurnummer 996, Gemarkung Kiemertshofen beschlossen. Da hier aber der Anschluss an den gemeindlichen Kanal und der ordnungsgemäßen Beseitigung des Niederschlagwassers bereits Probleme bereitet und dies hohe Kosten verursacht, wurde diese Überplanung nicht vorangetrieben.



Es folgte im Jahr 2017 für Flurnummer 824 ein weiterer Antrag auf Bauleitplanung, der wegen der fehlenden Beteiligung der benachbarten Grundstückseigentümer (im Planungsbereich S 12.6) abgelehnt wurde.

Aufgrund eines Bauwunschs auf Flurnummer 826/1 wurde die Bereitschaft auf Überplanung der (Teil-)Fläche daraufhin signalisiert.
 
Zur Reduzierung der kostenintensiven abwassertechnischen Beseitigung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2018 zuletzt beschlossen, dass für die privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 und die Straßengrundstücksflächen 997 Teilfläche, 813/3 Teilfläche und 892/2 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer der privaten Grundstücke mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, beabsichtigt wird einen Bebauungsplan aufzustellen (im Plan blau umrandet).

Ein betroffener Grundstückseigentümer am Gesamtkonzept ist nicht bereit, dass sein gesamtes Grundstück überplant wird, sondern maximal der im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellte Bereich.

Ende August 2019 ging ein neuer Antrag auf Überplanung einer Teilfläche des benachbarten Grundstückes (Flurnummer 829) ein, worüber der Bau- und Umweltausschuss im September informiert wurde. Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus im Norden des Grundstückes errichten (im Lageplan lila umrandet). Das Landratsamt Dachau beurteilt das Grundstück überwiegend als Außenbereich. Nur der östliche Bereich wird als Innenbereich beurteilt. Die bestehende Landwirtschaft begründet kein privilegiertes Baurecht für Wohnen, da hierzu die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Die abwassertechnische Erschließung soll über die Hofstelle zum bestehenden Kanal in der St.-Nikolaus-Straße geführt werden.
Eine Überplanung nur dieser Teilfläche als Einzelbauvorhaben stellt aus Sicht der Verwaltung keine organische Entwicklung dar.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Der Beschluss vom 30.07.2013 zur Aufstellung einer „Innenbereichssatzung Kiemertshofen - Am Mühlenweg“ (vgl. grüne Markierung) wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 2

  1. Die Entwicklung der privaten Grundstücke Flurnummern 995, 996, 824 Teilfläche, 826/3, 826/5 und 826/6 (vgl. blaue Markierung) wird nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Für die Flurnummer 829 (vgl. lila Markierung) wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 21.10.2019 10:07 Uhr