Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn westlicher Ortsrand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 543 Teilfläche, Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. rot markierter Bereich).

Irchenbrunn wurde vom Landratsamt Dachau im Jahre 2018 als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Irchenbrunn als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die beantragte Fläche ist dem sog. Außenbereich zugeordnet und ist damit nur für privilegierte Vorhaben bebaubar.


Vom Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes einzuleiten, da Baurecht auf dem Grundstück des Antragstellers im planerischen Innenbereich besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Die Schaffung von Baurecht für zwei Wohngebäude wird grundsätzlich befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Für die Realisierung von zwei Wohngebäuden reduzierte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 3

  1. Für die für die Realisierung von zwei Wohngebäuden reduzierte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.10.2019 10:07 Uhr