Bauleitplanungsantrag in Irchenbrunn östlichen Ortsrand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.09.2019 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstück Flurnummer 424/2 Teilfläche, Gemarkung Hohenzell liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).

Irchenbrunn wurde vom Landratsamt Dachau im Jahre 2018 als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Irchenbrunn als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Die beantragte Fläche ist dem sog. Außenbereich zugeordnet und ist damit nur für privilegierte Vorhaben bebaubar.

Auf die genehmigte Schreinerei und den damit verbundenen immissionsschutzrechtlichen Belangen wird hingewiesen.


Vom Bau- und Umweltausschuss wird empfohlen, kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes einzuleiten, da Baurecht auf dem Grundstück des Antragstellers im planerischen Innenbereich besteht.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Für die beantragte Fläche wird ein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 21.10.2019 10:07 Uhr