Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.2019 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Altomünster Nr. 39 „Östlich des Schmelchenbergs; Vergabe der Erschließungsträgerschaft
Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.
Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
TOP 2 Verkauf von gemeindlichen gewerblichen Baugrundstücken; Kaufpreisfindung
Alle vier Baugrundstücke werden zeitgleich zum Verkauf angeboten.
Für die Grundstücke wird aus der Mitte des Gemeinderates folgender Preis festgelegt: 250,00 €/m².
Eine Bauverpflichtung im vorgeschriebenen Umfang wird in die Kaufverträge aufgenommen.
Eine Eigennutzung wird in den Kaufverträgen nicht aufgenommen.
Eine „Mindesthaltefrist“ für das Grundstück im Eigentum wird in den nicht Kaufverträgen aufgenommen.