Gebührenkalkulation im Abwasserbereich; Vorstellen der Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Mit Beschluss vom 25.06.2019 wurden die neuen Parameter für die anstehende Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für die Jahre 2020 bis 2030 festgelegt:
- Der neue Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) wird gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wiederum auf 4 Jahre (2020 – 2023) festgesetzt.
Für die Kalkulation wird ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte angewendet.
Die aktuellen Gebühren belaufen sich auf:
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Schmutzwassergebühr
(€/m³)
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Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
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4,24
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0,31
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Vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde eine Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Jahre 2020 bis 2023 durchgeführt.
Die ausführlichen Unterlagen der Kalkulation
sind im Ratsinformationssystem als PDF-Dokument eingestellt.
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Schmutzwassergebühr
(€/m³)
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Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
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Kostendeckende Gebühren ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre („Mehreinnahmen“ von ca. 400.000,- € bei der Schmutzwassergebühr und „Mindereinnahmen von ca. 30.000,- € bei der Niederschlagswassergeb.)
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4,38
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0,37
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Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse
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5,03
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0,42
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Kostendeckende Gebühren mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre (vgl. oben)
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4,05
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0,38
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Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse
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4,70
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0,43
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Anmerkung:
- Die großen bereits beschlossenen Kanalsanierungsmaßnahmen in Thalhausen „Am Kreuzberg“ (Umsetzung in 2019/2020) und Altomünster „Johann-Michael-Fischer-Platz“ Umsetzung (Umsetzung in 2020/2021) sowie weitere mögliche Maßnahmen (Umsetzung in 2021 bis 2023) im Umfang von 3.246.000 € sind in der Kalkulation enthalten.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, mindestens die jetzigen Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,24 €/m³ beizubehalten, da damit bis 2023 ein Gebührenüberschuss in Höhe von ca. 300.000,- € erwirtschaftet wird, der als Mindest-Puffer eingeplant werden kann. Je weiter sich die Schmutzwassergebühr in Richtung 4,70 €/m³ bewegt, umso höher wird der Gebührenüberschuss (bis ca. 850.000,- €).
Für die Niederschlagswassergebühr wird ein Betrag in Höhe von 0,38 €/m² vorgeschlagen.
Beschluss
Die nachstehenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 festgesetzt:
- Schmutzwassergebühr 4,38 €/m³
- Niederschlagswassergebühr 0,38 €/m²
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr