Gebührenkalkulation im Abwasserbereich; Vorstellen der Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 25.06.2019 wurden die neuen Parameter für die anstehende Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für die Jahre 2020 bis 2030 festgelegt:
  • Der neue Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) wird gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wiederum auf 4 Jahre (2020 – 2023) festgesetzt.
  • Für die Kalkulation wird ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte angewendet.

Die aktuellen Gebühren belaufen sich auf:


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)

4,24
0,31


Vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski wurde eine Kalkulation der Benutzungsgebühren für die Jahre 2020 bis 2023 durchgeführt.

Die ausführlichen Unterlagen der Kalkulation  sind im Ratsinformationssystem als PDF-Dokument eingestellt.


Schmutzwassergebühr
(€/m³)
Niederschlagswassergebühr
(€/m²)
Kostendeckende Gebühren ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre („Mehreinnahmen“ von ca. 400.000,- € bei der Schmutzwassergebühr und „Mindereinnahmen von ca. 30.000,- € bei der Niederschlagswassergeb.)


4,38


0,37
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

5,03

0,42

Kostendeckende Gebühren mit Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorjahre (vgl. oben)

4,05

0,38
Alternativberechnung ohne Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse

4,70

0,43
Anmerkung:
  • Die großen bereits beschlossenen Kanalsanierungsmaßnahmen in Thalhausen „Am Kreuzberg“ (Umsetzung in 2019/2020) und Altomünster „Johann-Michael-Fischer-Platz“ Umsetzung (Umsetzung in 2020/2021) sowie weitere mögliche Maßnahmen (Umsetzung in 2021 bis 2023) im Umfang von 3.246.000 € sind in der Kalkulation enthalten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, mindestens die jetzigen Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,24 €/m³ beizubehalten, da damit bis 2023 ein Gebührenüberschuss in Höhe von ca. 300.000,- € erwirtschaftet wird, der als Mindest-Puffer eingeplant werden kann. Je weiter sich die Schmutzwassergebühr in Richtung 4,70 €/m³ bewegt, umso höher wird der Gebührenüberschuss (bis ca. 850.000,- €).
Für die Niederschlagswassergebühr         wird ein Betrag in Höhe von 0,38 €/m² vorgeschlagen.

Beschluss

Die nachstehenden Benutzungsgebühren werden für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 festgesetzt:
  • Schmutzwassergebühr                4,38 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,38 €/m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr