Bisherige Zeittafel
27.11.2018 Schreiben der Irchenbrunner Bürger:
Mobilfunkloch in Irchenbrunn
04.01.2019 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Start des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms zum 01.12.2018
Gründung des Bayerischen Mobilfunkzentrums
14.01.2019 Kontaktaufnahme mit Mobilfunkzentrum
Ergebnis: einer bzw. mehrere „weiße“ Flecken bei Irchenbrunn
Grundsätzliche Möglichkeit eines geförderten Ausbaus, da sog. Marktversagen vorliegt
Einleitung eines sogenannten Markterkundungsverfahren durch den Markt
29.04.2019 Mobilfunkzentrum:
Ergebnis des Markterkundungsverfahren:
- Planungen der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau zur Schließung der Mobilfunklücken liegen nicht vor.
- Möglichkeit einer Förderung ist gegeben.
- Aufforderung an Mobilfunkanbieter, Suchkreise zu ermitteln, die geeignete Sendestandorte zur Lückenschließung definieren (anzustreben sind Standort, die eine möglichst gute Versorgung erlauben, idealerweise allen Mobilfunkanbietern eine Verbesserung der Versorgung gestatten und verfügbare Infrastrukturen optimal einbeziehen).
01.07.2019 Mobilfunkzentrum
- Mitteilung von Suchkreisen durch Vodafone und Deutsche Telekom (Damit wird signalisiert, dass diese Mobilfunkanbieter einen dort errichteten Standort nutzen möchten.).
- Folge: Markt kann Förderantrag stellen
blaue Kreis Telekom-Suchkreis
lila Fläche Vodafone-Suchkreis
Mit dem Mobilfunk-Förderprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden beim sukzessiven Ausbau des Mobilfunknetzes (d.h. die Gemeinde muss anlog wie beim Breitbandausbau handeln und kann hierfür eine Förderung beantragen.).
Weitere Infos finden sich unter www.mobilfunk.bayern.de; insbesondere unter https://www.mobilfunk.bayern/foerderprogramm/haeufig-gestellte-fragen/
Nahstehende Alternativen sind gegeben:
Der Markt Altomünster
- errichtet einen Mobilfunkmasten und schließt einen Mietvertrag mit den Netzbetreibern ab (Variante 1) oder
- vergibt im Wege einer Ausschreibung eine Baukonzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Mobilfunkmasten und der Konzessionsnehmer erledigt alles rund um den Bau, die Vermietung und Instandhaltung. Das Eigentum am Mast erhält die Gemeinde (Variante 2).
Nach Ablauf einer Bindefrist von 7 Jahren kann der Markt Altomünster den Masten verkaufen.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Jedes Projekt kann mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden, bei Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.
Gefördert werden Aufwendungen für den Bau der passiven Infrastruktur wie Mast, Fundament, Leerrohr, Zuwegung etc..
Nicht gefördert werden Aufwendungen für aktive Infrastruktur, Datenanbindung, Stromkosten, Grunderwerb sowie Grundpacht.
Als nächster Schritt ist (vorerst ohne Festlegung auf Variante 1 oder 2) die Entscheidung des Gemeinderates erforderlich, ob für diesen Bereich ein Antrag auf Förderung gestellt wird.