Zweckverband Kooperation Jugendarbeit; Änderung der Zweckverbandssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der „Zweckverband Kooperation Jugendarbeit“ wurde zum 01. Mai 2009 gegründet. In der Gründungsversammlung haben die (damaligen) Mitgliedsgemeinden eine Verbandssatzung erlassen, um hauptsächlich im Bereich gemeindlicher Kinder- und Jugendarbeit zusammenzuarbeiten. Dies umfasste die Betreuung der gemeindlichen Jugendräume und Jugendzentren, des Ferienprogramms und der aufsuchenden Jugendarbeit.

Mit der Zeit veränderten sich die Aufgabenbereiche der Gemeinden im sozialen Bereich. Neue Anforderungen in der Ganztagesbetreuung sowie in der sozialpädagogischen Unterstützung an Schulen kamen hinzu. Spezielle Herausforderungen wie die Unterstützung von Helferkreisen, Planung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten im Spiel- und Freizeitbereich von Kindern und Jugendlichen wurden an die Gemeinden herangetragen, die diese wiederum an den Zweckverband weitergegeben haben.

Um alle Aufgaben erfüllen zu können wies die überörtliche Rechnungsprüfung des Zweckverbandes auf die ungenügende Ausgestaltung der Satzung des Zweckverbandes hin und mahnte eine entsprechende Anpassung an.
Änderungen mussten insbesondere im Bereich der Mitgliedschaft von Schulzweckverbänden und der Formulierung der Zweckverbandsaufgaben vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird mit der Änderungssatzung zum 01.01.2020 auch der Name in „Zweckverband Jugendarbeit“ vereinfacht.
Diese Änderungen in die Satzung einzuarbeiten machte eine grundsätzliche Überarbeitung in Absprache mit der Kommunalaufsicht des Landratsamtes notwendig. Somit löst zum 01.01.2020 eine überarbeitete Satzung die Gründungssatzung ab und befähigt den Zweckverband die bisherigen und den zu erwartenden Aufgaben der Mitgliedsgemeinden nachzukommen und die Anforderungen an vergabe- und steuerrechtliche Vorgaben zu erfüllen.

Aufgaben, die dem Zweckverband im Auftrag einzelner Mitgliedsgemeinden übertragen werden, regeln Zweckvereinbarungen zwischen diesen Mitgliedsgemeinden und dem Zweckverband Jugendarbeit. Dies ist z.B. bei der Übertragung von Aufgaben wie Mittagsbetreuung, Planung und Gestaltung von Spielplätzen, sowie Waldkindergarten der Fall.

Die Zweckverbandssatzung ist im RIS abrufbar.

Beschluss

Der ab 01.01.2020 geltenden Fassung der Satzung des Zweckverbands Jugendarbeit wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr