Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 22.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Kämmerin berichtet in der Sitzung über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2019.
Verwaltungshaushalt
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Ansatz 2019
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vsl. Erg. 2019
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Veränderungen
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Einnahmen
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Grundsteuer A
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150.000
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150.519
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+ 519
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Grundsteuer B
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650.000
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623.300
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- 26.700
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Gewerbesteuer
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2.500.000
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3.095.400
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+ 595.400
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Anteil Einkommensteuer
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5.606.000
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5.593.072
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- 12.928
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Familienleistungsausgleich
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408.500
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400.716
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- 7.784
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Anteil Umsatzsteuer
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216.600
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245.098
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+ 28.498
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Hundesteuer
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27.000
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28.200
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+ 1.200
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Schlüsselzuweisung
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1.496.400
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1.496.400
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Grunderwerbsteuer
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50.000
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85.000
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+ 35.000
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Finanzzuweisungen
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146.800
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146.800
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Schmutzwassergebühr
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1.371.400
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1.375.578
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+ 4.178
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Niederschlagswassergebühr
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175.200
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175.703
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+ 503
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Konzessionsabgaben
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180.000
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181.093
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+ 1.093
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Straßenunterhaltszuschüsse
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213.000
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213.200
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+ 200
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Ausgaben
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Gewerbesteuerumlage
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516.200
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639.050
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+ 122.850
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Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 595.400 € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe des Ansatzes von 2.450.000 € gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
- Zuführung vom Verw.HH 2.450.000 €
- Grundstücksverkäufe sicher 1.800.000 € - geplant 3.180.000 €
noch erwartete Ausgaben
- Baurechnungen 1.165.000 €
- Umschuldung Bayerngrund
für Abwasserkonzept Nord 1.430.000 €
- Abfinanzierung KFB Grundstücks-
besorgungsvertrag Sandgrubenfeld 1.219.000 €
- Grunderwerb 444.000 €
- Schuldentilgung 112.000 €
Je nach Höhe der Einnahmen für die Grundstückskäufe noch im Haushaltsjahr 2019 werden die Geschäftsbesorgungsverträge mit den Vertragspartnern Bayerngrund und KFB heuer noch abfinanziert.
Eine mögliche spätere Fälligkeit der Restschuld der Geschäftsbesorgungsverträge im Jahr 2020 wurde inzwischen mit den Vertragspartnern vereinbart wie bereits im Haushaltsplan 2019 als Alternative erläutert.
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und der Abfinanzierung der Geschäftsbesorgungs-verträge im Gegenzug zu den Grundstücksverkaufserlösen ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.
Zusammenfassung:
- Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem Haushaltsausgleich wie geplant im Jahresabschluss 2019 gerechnet werden.
Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Datenstand vom 26.11.2019 11:45 Uhr