Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
In der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 wurden im Abwasserbereich für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 die nachstehenden Gebühren festgelegt:
Schmutzwassergebühr 4,38 €/ m³
Niederschlagswassergebühr 0,38 €/ m² pro Jahr
Zur weiteren Umsetzung dieses Beschlusses ist der Erlass einer Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 03.12.2015 erforderlich:
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Altomünster
folgende
Satzung zur 1. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015
§ 1
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.
§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Beschluss
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der
Markt Altomünster
folgende
Satzung zur 1. Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015
§ 1
§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.
§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.12.2019 08:54 Uhr