Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 wurden im Abwasserbereich für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 die nachstehenden Gebühren festgelegt:

Schmutzwassergebühr                4,38 €/ m³
Niederschlagswassergebühr        0,38 €/ m² pro Jahr


Zur weiteren Umsetzung dieses Beschlusses ist der Erlass einer Änderungsatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 03.12.2015 erforderlich:


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Markt Altomünster
folgende

Satzung zur 1. Änderung


der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015


§ 1

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

       Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.

§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

       Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Beschluss

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der

Markt Altomünster
folgende

Satzung zur 1. Änderung der


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
(BGS-EWS) vom 03.12.2015


§ 1

§ 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

       Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,38 €/m³.

§ 12 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

       Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,38 €/m² pro Jahr.


§ 2

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2019 08:54 Uhr