Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.11.2019 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.

Seitdem gingen drei weitere Anträge für Freiflächenfotovoltaikanlagen ein, weshalb alle geplanten Standorte genauer betrachtet wurden.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen.

Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird.

Inzwischen hat das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger einen Entwurf für eine Fläche von ca. 9,05 ha ausgearbeitet. Dies berücksichtigt die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti.

Vom Überplanungsbereich sind voraussichtlich bis zu 4 Brutreviere der Feldlerche betroffen. Als Ausgleich für die verlorenen Brutplätze sind in der Umgebung mindestens 8 Feldlerchenfenster nach den Vorgaben der saP anzulegen.

Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von Gebäuden für die technische Infrastruktur und der Unterbringung von Stromspeichern. Die dafür erforderliche überbaubare Grundfläche beträgt deshalb 250 m². Bei der größenmäßig vergleichbaren Freiflächenfotovoltaikanlage bei Arnberg aus dem Jahre 2006 wurde eine maximale Fläche von 120 m² für Gebäude festgesetzt.


Weitere Unterlagen sind im RIS hinterlegt.

Beschluss

Der Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird in der Fassung vom 19.11.2019 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.12.2019 08:54 Uhr