Aufstellung eines Bebauungsplanes in Kiemertshofen am südöstlichen Ortsrand; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 17.12.2019 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Für das Grundstücks Flurnummer 1063 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes (vgl. blau markierter Bereich)

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Nördlich der beantragten Fläche befindet sich die gemeindliche Ausgleichsfläche aus dem Bebauungsplangebiet „An der Hutbreite“ aus dem Jahre 2005, die als extensive Wiese mit Obstbäumen bepflanzt ist und an deren Nord(west)seite ein älterer Gehölzbestand besteht.
Ein Teilbereich von ca. 2.500 m² (vgl. rote Markierung) bietet sich für eine Überplanung mit an und kann an der Südseite des gesamten Überplanungsbereichs ergänzt als Ortsrandeingrünung wieder ausgeglichen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 1063 Teilfläche und 1072/5 Teilfläche der Gemarkung Kiemertshofen (vgl. rote und blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich der private Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, einen Bebauungsplan nach § 13b BauGB auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.01.2020 11:02 Uhr