Bebauungsplanverfahren Pipinsried Nr. 6 "An der unteren äußeren Hauptstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.05.2019 ö beschließend 15

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Rechtliche Belange

Der Verweis auf die Begründung in den Festsetzungen unter Ziffer 4.2.1 Absatz 2 und 4.2.2 Absatz 3 wird berichtigt in Nr. 5.

Das Planzeichen „Bezugslinie für Maßkette“ wird deutlicher dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Es werden textliche Ergänzungen zum Gehölzbestand auf Flurnummer 307 im Bereich der geplanten Zufahrt und zum Artenschutz gemacht. Eine Betroffenheit ist aus Sicht des Marktes Altomünster nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die empfohlenen Festsetzungen werden aufgenommen. Zusätzlich wird ergänzt, dass mit den Bauunterlagen ein gutachterlicher Nachweis vorgelegt werden muss, der bestätigt, dass die Festsetzungen bezüglich des Schallschutzes in den Planunterlagen eingehalten sind.
Zusätzlich werden in der Begründung unter Ziffer 8 entsprechende Ergänzungen vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

Das eingezeichnete Nebengebäude ist vorhanden, wenn auch nicht eingemessen. Die Basis dafür bildet der Grundplan vom 06.12.2018. Eine Ergänzung der Straßenbezeichnung für die außerhalb des Bebauungsplanumgriffs liegenden DAH 2 ist nicht erforderlich. Die östlich des Bebauungsplangebietes liegende Biotopkartierung ist in der Begründung unter Ziffer 11 aufgeführt, weitere Angaben sind dazu (im Plan) nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Kreisbrandinspektion

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter C Hinweise Ziffer 10 wird darauf bereits hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Aufgrund der aus Erfahrungswerten geringen Durchlässigkeit des Untergrundes und somit eingeschränkter Versickerungsfähigkeit wird im Bebauungsplanverfahren auf ein Gutachten für die beiden Wohngebäude verzichtet. Dafür wird zusätzlich zur geforderten Versickerung eine Rückhalteeinrichtung mit einem Rückhaltevolumen von 4 m³ je Wohngebäude festgesetzt und der Bau dieser in einem Erschließungskostenvertrag geregelt. Diese Rückhalteeinrichtungen werden dann an den bestehenden Regenwasserkanal angeschlossen.
Unter C Hinweise Ziffern 14 und 15 wird bereits darauf hingewiesen, dass keine Altlastenverdachtsflächen bekannt sind und bei Auffälligkeiten des Bodens Mitteilungspflicht an das Landratsamt Dachau gemäß Art. 1 des BayBodSchG besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter C Hinweise Ziffer 18 wird bereits auf Art. 8 BayDSchG hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine öffentlichen Erschließungsmaßnahmen durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine öffentlichen Erschließungsmaßnahmen durchgeführt. Der Hinweis bezüglich der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen, da es sich um anerkannte Regeln der Technik handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

12. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 14.05.2019 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Obeser hat als Entwurfsverfasser an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 28.05.2019 09:20 Uhr