Bauleitplanungsantrag für Asbach "Nordwestlicher Ortsrand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ liegt für ein Grundstück (vgl. blau markierter Bereich) ein Antrag auf Änderung vor:

Es ist beabsichtigt an das vorhandene Wohnhaus im Westen einen ca. 10,50 m langen und ca. 7 m breiten Anbau zu errichten. Im Norden ist auch noch ein kleiner erkerartiger Anbau geplant. Zudem ist nach Süden ein Garagenanbau und ein Außenpool von ca. 11 m auf ca. 6 m geplant. Diese Maßnahmen befinden sich alle außerhalb des Bauraumes und teilweise außerhalb des Bebauungsplanumgriffs. Die betreffende Grundstücksgrenze ist im Norden bis zu 7 m und im Westen etwa 10 m außerhalb des Bebauungsplanumgriffs.

                                                                             Auszug aus dem Flächennutzungsplan


                                                           Lageplan des Bauwunsches


Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahre 1974 und ermöglicht etwa einen Wohnhausbaukörper von ca. 19 m Länge. Vorhanden ist ein Wohnhaus von ca. 14 m. Bei Verwirklichung der vorgestellten Bauwünsche würde ein Gesamtbaukörper von etwa 35 m Länge entstehen, bei Berücksichtigung der daran anschließenden vorhandenen Nachbargarage sogar 42 m.

   Auszug aus dem Bebauungsplan

Einer Änderung des gesamten Bebauungsplangebietes stimmte der Bau- und Umweltausschuss am 12.11.2013 zu, wobei der Vorschlag der Verwaltung negativ war, da der Baukörper mit 35 m oder 42 m die Wirkung eines langen Riegels hat und die gewünschten Anbauten auch zu warzenartig vom Hauptbaukörper herausragen.

Aus heutiger Sicht wird seitens der Verwaltung die Aufhebung des Bebauungsplanes vorgeschlagen, wobei der o.g. Bauwunsch vermutlich nicht verwirklicht werden kann, da sich der große Baukörper nicht einfügt.
Für die anderen Grundstücke würde es jedoch eine gewisse Innenverdichtung ermöglichen. Die südlich der Himmelreichstraße befindenden unbebauten Grundstücke verlieren vermutlich dabei das Baurecht, das seit 45 Jahren nicht in Anspruch genommen wurde, da die Lücke zu den bebauten Grundstücken für eine Innenbereichsbeurteilung zu groß wird.

Für den Bereich zwischen der Himmelreichstraße und dem Weberweg ist zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Überplanung der im Flächennutzungsplan dargestellten Fläche möglich.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.11.2013 zur Änderung des Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Bebauungsplanes Randelsried Nr. 1 „Asbach Nord-West“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr