Bauleitplanungsantrag für Asbach "Südlicher Ortsrand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Flurnummer 841/11 und 841 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt im Umfang von ca. 2.000 m² ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).

Bei den weiteren Eigentümern der im Flächennutzungsplan als gemischte Wohnbaufläche dargestellten und in Richtung Schäfflerweg befindlichen besteht derzeit kein Interesse an einer weiteren Überplanung.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan


Der Bau- und Umweltausschuss hat über den Antrag vorberaten und empfiehlt dem Gemeinderat eine Überplanung des ganzen südlichen Bereichs auch über die Flächennutzungsplandarstellung hinaus (vgl. die ergänzte rote Markierung).
Die Erschließungsmöglichkeit für das nach Süden erweiterte Gebiet wurde bisher nicht geprüft.

Der Antragsteller verwies nach der Vorberatung, dass der Antrag sich auf seinen familiären Bedarf begründet und eine Erweiterung des Bebauungsplanes seinen landwirtschaftlichen Betrieb einschränken würde, weshalb er einer Gesamtüberplanung nicht zustimmen wird.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

  1. Der Markt Altomünster stellt für die privaten Grundstücke Flurnummern 841/11 und 841 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan auf.

  1. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Asbach Nr. 2 „Zwischen der Eisenreichstraße und dem Schäfflerweg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Schweiger hat an der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr