Bauleitplanungsantrag in Schmarnzell "Nördlicher Ortsrand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 30.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 30.07.2019 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flurnummer 401 Teilfläche der Gemarkung Randelsried liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes mit 2 Varianten (Variante 1 blau, Variante 2 rot) vor.

Es wurden bereits verschiedene Bauvoranfragen für dieses Grundstück gestellt, die vom Landrats-
amt Dachau jeweils negativ beurteilt wurden, da die Fläche als Außenbereich beurteilt wird.

Der bebaute Bereich von Schmarnzell wurde vom Landratsamt Dachau als Innenbereich eingestuft. Im Flächennutzungsplan ist Schmarnzell als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Im Südwesten des beantragten Grundstücks befindet sich ein Fahrsilo eines landwirtschaftlichen Betriebs, zu dem aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ein Mindestabstand von ca. 25 m eingehalten werden muss.




Variante 1

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat für Schmarnzell keinen Bebauungsplan aufzustellen, da durch den erforderlichen Abstand zum Fahrsilo eine Bebauung erst auf Höhe der Nordkante des Wasserzweckgebäudes möglich ist.


Variante 2


Die später eingegangene Variante 2 wurde dem Bau- und Umweltausschuss nur zur Information vorgelegt, eine Beratung hat nicht stattgefunden.

Die Verwaltung schlägt vor, dass aufgrund der unorganischen Entwicklung keine der beiden Varianten zugestimmt werden soll.


Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss 1

  1. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wird verschoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 16

Beschluss 2

  1. Für die beantragte Fläche (vgl. blaue Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Für die beantragte Fläche (vgl. rote Markierung) wird kein Verfahren zur Aufstellung eines Bauleitplanes eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 4

  1. Der Markt Altomünster stellt für das private Grundstück Flurnummern 401 Teilfläche, Gemarkung Randelsried (vgl. rote Markierung) unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB auf.

Die Satzung erhält die Bezeichnung Schmarnzell Nr. 1 „Nördlicher Ortsrand“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.09.2019 10:18 Uhr