Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.02.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.

Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen. Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird, weshalb nur eine Fläche von ca. 9,05 ha überplant wurde.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf berücksichtigt die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti und wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange vom 17.12.2019 bis 04.02.2020 am Verfahren beteiligt.



Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger gingen keine Einwände ein.


Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Adelzhausen
  • Gemeinde Eurasburg
  • Gemeinde Erdweg
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern
  • Gemeinde Odelzhausen


Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • Gemeinde Sielenbach, Schreiben vom 04.02.2020
  • Gemeinde Schiltberg, E-Mail vom 18.12.2019
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 28.01.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 21.01.2020
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • bayernets GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • Brandschutzdienststelle des Landkreises Dachau, E-Mail vom 07.01.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung „Weilachgruppe“, E-Mail vom 19.12.2019
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 08.01.2020
  • Energienetze Bayern GmbH, E-Mail vom 18.12.2019
  • IHK für München und Oberbayern, E-Mail vom 17.01.2020


Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken


1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 08.01.2020

Vorhaben
Die Marktgemeinde Altomünster beabsichtigt mit o.g. Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Das Plangebiet (insg. ca. 9,1 ha) befindet sich ca. 500 m nördlich von Rudersberg. Das Areal soll neben Grünflä-chen im Wesentlichen als Sondergebiet SO Photovoltaikanlage (ca. 7,3 ha) dargestellt werden. Das Baurecht soll auf 30 Jahre begrenzt werden, damit dann nach Rückbau der Anlagen das Gelände wieder einer landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden kann.

Erfordernisse
Freiflächenphotovoltaikanlagen sollen möglichst auf vorbelasteten Standorten realisiert werden (LEP 6.2.3 (G)).
Erneuerbare Energien sind verstärkt zu erschließen und zu nutzen (LEP 6.2.1 (Z)).
Die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien (….) sollen geschaffen werden (Art. 6 Abs. 2 Nr. 4 BayLplG).
Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch (….) die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien (….) (LEP 1.3.1 (G)).
Die regionale Energieerzeugung soll regenerativ erfolgen (RP 14 B IV G 7.3).
Die Gewinnung von Solarenergie (Strom und Wärme) soll vorrangig auf Dach- und Fassadenflächen von Gebäuden, auf bereits versiegelten Flächen und im räumlichen Zusammenhang mit In-frastruktur erfolgen (RP 14 B IV G 7.4).

Beurteilung
Die Planungen sind hinsichtlich der Ziele zum Klimaschutz sowie des verstärkten Ausbaues regenerativer Energien grundsätzlich zu begrüßen. Eine Vorbelastung des Standortes ist zwar nicht gegeben, allerdings besteht durch eine das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung querende 20 kV-Leitung eine gewisse Vorprägung. Im Süden tangiert das Plangebiet landschaftliches Vorbehaltsgebiet. In diesem Bereich sind im Plangebiet allerdings umfangreiche Grünmaßnahmen vorgesehen. Eine wesentliche Beeinträchtigung der entsprechenden Belange des Vorbehaltsgebiets (vgl. RP 14 B I G 1.2.1, RP 14 B I G 1.2.2.05.1) ist aus landesplanerischer Sicht nicht zu erwarten.

Ergebnis
Die Planungen stehen bei entsprechend qualifizierter Ausführung der Eingrünungsmaßnahmen insbesondere im Süden des Plangebietes den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegen.



2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 22.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Im Osten der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage verläuft die Verbindungsstraße von Rudersberg nach Thalhausen. Von der geplanten Anlage könnte ggf. eine Blendwirkung für die Autofahrer ausgehen. In der Begründung bzw. dem Umweltbericht sollte hierzu eine Aussage getroffen werden.
Auf die Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung in Bezug auf die Überschneidung des geplanten Umgriffs und einer Förderfläche wird verwiesen.



3. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz, Schreiben vom 28.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Wir bitten, die für die östlich angrenzende Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg zuständige Behörde mit zu beteiligen, da aufgrund der Nähe und Lage der Straße zur geplanten FFFA Blendwirkungen, die den Straßenverkehr evtl. gefährden können, u.E. geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen
Wir verweisen auf § 1 Abs. 6 Nr. 1 und 7 BauGB sowie auf §§ 22, 50 BImSchG



4. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 21.01.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Die mit der Umsetzung der festgesetzten Artenschutz- bzw. CEF-Maßnahmen (vgl. Ziffer 3.1 der Satzung) beauftragte ökologische Baubegleitung bitten wir rechtzeitig vorab der Unteren Naturschutzbehörde mitzuteilen.

Rechtsgrundlagen
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a i.V. mit § 1a Abs. 3 BauGB, § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG

Grenzen der Abwägung
§ 1 Abs. 7 BauGB


5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 14.01.2020

Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stellung:

Bodendenkmalpflegerische Belange:

Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen.


Art. 8 Abs. 1 BayDSchG:

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

Art. 8 Abs. 2 BayDSchG:

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per email mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de).



6. Landesbund für Vogelschutz Kreisgruppe Dachau, Schreiben vom 02.02.2020

Anstatt den Blühstreifen am westlichen Rand jährlich in seiner Gesamtheit zu entfernen und eine Neuansaat vorzunehmen, sollte eine Dauerwiese angelegt werden oder der Umbruch zumindest in zweijährigem Turnus und jeweils nur auf einer Hälfte der Blühfläche erfolgen. Zusätzlich darf bei letzterer Vorgehensweise nicht immer dieselbe Hälfte der Fläche umgebrochen werden, der Umbruch muss zwischen den beiden Hälften abwechselnd erfolgen. Die Formulierung bzgl. der Ausgleichsfläche A 3 „der Aufwuchs ist mindestens einmal jährlich zu mähen“ (Seite 3) ist unglücklich, sie sollte entsprechend dem Umweltbericht angepasst werden: „Die Grünlandflächen sind durch eine extensive Nutzung (Schafbeweidung und/oder max. zweischürige Mahd) zu pflegen (Umweltbericht S. 21).
Bei den zu pflanzenden Arten sollte – sofern bei den vorhandenen Standortbedingungen möglich – der Fokus auf die nach der Roten Liste Bayern 2003 gefährdeten Arten gelegt werden (s. unten stehende Auflistung). Manche Pflanzenspezies wie z.B. die Haselnuss (Corylus avellana) oder der Rote Hartriegel (Cornus sanguinea) sind zwar heimisch, breiten sich aber massiv aus und müssen deshalb nicht gezielt angepflanzt werden.

Cornus mas (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Ribes nigrum (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Rosa glauca (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)


7. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 08.01.2020

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim. Die Adresse lautet: Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de. Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.



8. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 04.02.2020

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegenüber dem Bebauungsplan. Wir empfehlen im Sinne des vorbeugenden Bodenschutzes und Grundwasserschutzes zusätzlich folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen:

Zur Reinigung der Photovoltaikmodule dürfen nur wasser- und bodenverträgliche Stoffe eingesetzt werden.



9. Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.02.2020

Im Rahmen der o.g. Bauleitplanverfahren soll für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage westlich der Straße, die Rudersberg mit Thalhausen verbindet, auf einem Areal von ca. 9 ha die planerische Grundlage geschaffen werden.

Wie auch in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf angemerkt, liegt das Plangebiet im Bereich des Altograbens im wassersensiblen Bereich. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern ist gemeinsam mit weiteren Vertretern der Bau- und Wasserwirtschaft Unterzeichnerin einer gemeinsamen Erklärung, die sich für die Risikovermeidung durch an Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse angepasstes Bauen stark macht. Es ist daher hervorzuheben, dass grundsätzlich ein besonderes Augenmerk auf die wesentliche Bedeutung baulicher Schutzmaßnahmen und eine an häufiger werdende Extremwettereignisse angepasste Bauweise zu richten ist.
Zu den vorliegenden Planentwürfen bestehen darüber hinaus von unserer Seite keine Anmerkungen.


10. Weiteres Verfahren

Der Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 18.02.2020 öffentlich ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches).

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Darstellung der Vertragsnaturschutz-Flächen im GIS ist nicht flächenscharf und entspricht nicht exakt der vertragsgemäß bewirtschafteten Fläche. Die Darstellung im GIS des Landratsamtes wird nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im GIS entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Es handelt sich bei der angesprochenen Straße Gemeindeverbindungsstraße Thalhausen-Rudersberg um eine gemeindliche Straße. Ob eine Blendwirkung und ggf. somit Gefährdung des Straßenverkehrs besteht, kann aufgrund des bewegten Geländes und der geschwungenen Straßenführung nur anhand eines Blendgutachtens geklärt werden. Eine kurzzeitige Blendung kann auch mit reflexionsarmen PV Modulen nicht ausgeschlossen werden.
Für das weitere Verfahren ist ein Blendgutachten erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben in Kenntnis gesetzt und hat die Untere Naturschutzbehörde rechtzeitig zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Bayerisches Landesamtes für Denkmalpflege

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die angeführten Hinweise sind bereits im Bebauungsplan unter Nr. 3.4 des Teil B Satzungstext aufgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 6

Die Anregungen zur Pflege der Blühstreifen werden entsprechend wie folgt übernommen:

„Der Umbruch der Blühstreifen erfolgt in zweijährigem Turnus und abwechselnd jeweils auf der Hälfte der Blühfläche.“

Zur Maßnahme A3: In der Satzung werden Fläche und Entwicklungsziele der Maßnahme definiert. Genaue Hinweise zur Pflege, mit der diese Ziele zu erreichen sind, werden im Umweltbericht dargelegt.

Die zu pflanzenden Arten werden gemäß dem Vorschlag um die genannten Arten

Cornus mas (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Ribes nigrum (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)
Rosa glauca (RLB 2003, Stufe 3, gefährdet)

(vorbehaltlich der Verfügbarkeit von zertifiziert gebietsheimischem Pflanzgut) erweitert. Die übrigen Arten bleiben in der Auswahl. Insbesondere Corylus avellana und Cornus sanguinea als stark wüchsige Arten dienen neben der Herstellung von Lebensräumen auch der schnellen Einbindung ins Landschaftsbild.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wird über das Schreiben informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Der Bebauungsplan wird um den Hinweis „Zur Reinigung der Photovoltaikmodule dürfen nur wasser- und bodenverträgliche Stoffe eingesetzt werden.“ ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Beschluss 10

10. Billigung

Der Markt Altomünster billigt den Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“ mit den oben beschlossenen Änderungen und dem einzuarbeitenden Blendgutachten in der Fassung vom 18.02.2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 20.02.2020 10:13 Uhr