Bauleitplanungsantrag für Altomünster "Östlicher Ortsrand"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 18.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen eines Vorbescheids des Landratsamtes Dachau wurden auf dem Grundstück Flurnummer 671/6 vier Doppelhaushälften genehmigt.
Ausschnitt aus dem Vorbescheid
Die Grundstückseigentümer beabsichtigen auf dem miterworbenen Grundstück Flurnummer 671/14 Gartenhäuschen oder kleine Gewächshäuser im Umfang bis zu ca. 10 m² Grundfläche zu errichten.
Dies ist baurechtlich aufgrund der Außenbereichslage des Grundstücks und der Flächennutzungsplandarstellung als Grünfläche nicht zulässig.
Die Grundstückseigentümer haben deshalb einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die beiden Flurnummern 671/6 und 671/14 der Gemarkung Altomünster gestellt.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan
Der Antrag der Grundstückseigentümer wurde vorab dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt; dieser empfiehlt dem Gemeinderat den vorliegenden
Antrag abzulehnen.
Beschluss
Dem Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 10:13 Uhr