Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen; Erstattung aufgrund der Corona-Krise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Kindertageseinrichtungen im Markt Altomünster sind aufgrund der Anordnung durch den Freistaat Bayern seit dem 16.03.2020 geschlossen. Ein Datum zur „Wiedereröffnung“ steht derzeit noch nicht fest.

Die Elternbeiträge wurden bislang in der üblichen Höhe für die Monate März und April von den Eltern eingezogen.

Von Elternseite gehen – vermehrt in den letzten Tagen – Nachfragen zur weiteren Vorgehensweise ein.

In der Kindergartenordnung des Marktes Altomünster und in den Betreuungsverträgen mit den Personensorgeberechtigten finden sich keine Regelungen zu einer Nichtbeitragserhebung bzw. Erstattung der Elternentgelte.


Höhe der Elternbeiträge in den Kindergärten:

Buchungszeit
Elternbeitrag
Anzahl

Beschluss
abzgl. 100,- €
Markt
BRK
4 h bis   5 h
103,00 €
    3,00 €
47
3
5 h bis   6 h
123,50 €
  23,50 €
34
10
6 h bis   7 h
144,00 €
  44,00 €
31
16
7 h bis   8 h
164,50 €
  64,50 €
23
12
8 h bis   9 h
185,00 €
  85,00 €
13
13
9 h bis 10 h
205,50 €
105,50 €
8
8


Höhe der Elternbeiträge in der Kinderkrippe:

Buchungszeit
Elternbeitrag
Anzahl
bis 4 Std.
199,00 €

4 h bis   5 h
239,00 €
4
5 h bis   6 h
269,00 €
3
6 h bis   7 h
289,00 €
10
7 h bis   8 h
309,00 €
12
8 h bis   9 h
319,00 €
2
9 h bis 10 h
339,00 €
2
Über die Gewährung eines möglichen 100,- €-Staatszuschuss kann hier keine Aussage getroffen werden, da dies direkt zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Freistaat Bayern geregelt wird.                   
                          
Schülerbetreuung (Beispiel 5-Tage-Betreuung)                           
                          
Buchungszeit
Elternbeitrag (5-Tage-Woche)
Anzahl
bis 14:00 Uhr
65,00 €
6
bis 15.30 Uhr
92,00 €
20
bis 17:00 Uhr
110,00 €
11

VHS – Kleine Mäuse                   
                          
       Buchungszeit
Elternbeitrag
Anzahl
2 x 2,5 Std.
70,00 €
24


Nach einer Pressemitteilung soll der Freistaat Bayern die „Kita-Gebühren“ für einen Zeitraum von 3 Monaten (voraussichtlich April bis Juni 2020) in pauschalierter Form für die Eltern übernehmen und an die Träger einer Kindertagesstätte erstatten, sofern die Träger wiederrum den Eltern für diesen Zeitraum die „Kita-Gebühren“ rückerstatten bzw. von diesen nicht erheben. Dies gilt jedoch möglicherweise nicht für die Kinder, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Die entsprechende Förderrichtlinie liegt jedoch noch nicht vor.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen abzuwarten, wie sich der Freistaat Bayern mit einer Beitragserstattung verhalten wird. Im Fall von sozialen Notlagen von einzelnen Personensorgeberechtigten können diese individuell behandelt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Zusammenstellung der durchschnittlichen monatlichen Einnahmen über alle Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen:

Gemeindlichen Kindergärten          5.500,- €
BRK Krippe und Kindergarten        14.000,- €
Schülerbetreuung                          7.500,- €
VHS - Kleine Mäuse                          1.800,- €
                       Gesamt                28.800,- €

Beschluss

  1. Die Elternbeiträge werden für den Monat April unverzüglich zurückerstattet und für die Monate Mai und Juni vorerst nicht eingezogen.
  2. Diese Vorgehensweise wird für alle Elternbeiträge angewendet, d.h. ebenso für die Kinder, die im Rahmen der Notbetreuung den Kindergarten besuchten bzw. besuchen, auch wenn für diesen Bereich möglicherweise keine Erstattung durch den Freistaat Bayern an den Markt Altomünster erfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 11.05.2020 10:53 Uhr