Der Markt Altomünster hat aus der Umlegung Altomünster „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung“
11 Baugrundstücke für eine Einzel-/Doppelhausbebauung mit einer Gesamtfläche von 6.265 m² und
1 Baugrundstück für den Wohnungsbau mit einer Gesamtfläche von 2.709 m²
erhalten (=Grundstücke mit der Ordnungsnummer 2).
Im Einzelnen sind dies die Grundstücke für eine Einzel-/Doppelhausbebauung:
Flurnummer Größe
860/13 518 m²
860/14 572 m²
860/15 499 m²
860/23 580 m²
860/24 710 m²
860/25 518 m²
860/26 592 m²
860/27 579 m²
860/29 685 m²
860/39 505 m²
860/40 510 m²
In der Sitzung des Gemeinderats vom 18.09.2018 wurde festgelegt, dass die im Baugebiet Altomünster „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung“ in einer ersten „Verkaufsrunde“ veräußerbaren Grundstücke im Eigentum des Marktes Altomünster zu folgenden Konditionen ausgeschrieben werden:
- Freiverkäufliches Grundstück 700,- €/m²
- Baulandmodellgrundstücke 560,- €/m²
(= Abschlag mit 20% vom Basispreis 700,- €/m²)
Im vorgenannten Verkaufspreis ist nachstehender Erschließungsumfang mit beinhaltet (Definition):
- Erstmalige Herstellung der Straßen, Wege und Plätze nach den Bestimmungen der gemeindlichen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen,
- Erstmalige Herstellung der Grundstücksanschlüsse (für den auf dem Baugrundstück liegenden Teil des Grundstücksanschlusses) nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Kostenerstattung),
- Erstmalige Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage (einschließlich der im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse) nach den Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Kanalherstellungsbeitrag); abgegolten sind die Beiträge
- für die gesamte Grundstücksfläche sowie
- für die Geschossfläche in Höhe von 40% der derzeit bestehenden Grundstücksfläche.
Für den Fall, dass nach Abschluss des gegenwärtigen Vertrages
- die Grundstücke vergrößert werden, erfolgt die Heranziehung der hinzukommenden Grundstücksflächen
- die Geschossflächen die Festsetzungen des künftigen rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (Stand 15.12.2015) noch überschreiten, erfolgt die Heranziehung der erhöhten Geschossfläche
nach Maßgabe der Bestimmungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Grundstücks- bzw. Hausanschlusskosten für die Verlegung mit Elektrizitäts-, Telekommunikations- und Wasserleitungen sind im vorgenannten Kostenansatz nicht berücksichtigt. Diese werden von den jeweiligen Versorgungsunternehmen (Bayernwerk, Telekom und Zweckverband Altogruppe) mit den Eigentümern direkt abgerechnet.
Der Zweckverband Altogruppe erhebt zudem noch Herstellungsbeiträge nach seiner Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.
Im Bereich des Glasfaser- und Erdgasanschlussses durch die Altonetz GmbH bzw. die Energie Südbayern GmbH ist hier nur der Grundstücksanschluss in den vorgenannten Kosten berücksichtigt. Weitere Kosten rechnet das jeweilige Versorgungsunternehmen mit den Eigentümern direkt ab.
Bislang wurden folgende Grundstücke verkauft:
im Baulandmodell ohne Bindung („freiverkäuflich“)
Flurnummer Größe Flurnummer Größe
860/24 710 m² 860/26 592 m²
860/25 518 m² 860/29 685 m²
860/27 579 m²
Summe 1.807 m² 1.277 m²
Die sich aus dem Grundstücksankauf Gschwendtner ergebenden Bauparzellen (ca. 53% der gesamt zugeteilten Fläche von 8.977 m²) unterliegen keiner Bindung und sind deshalb freiverkäuflich, da dieses Grundstück 2012 „frei“ erworben wurde. Es können deshalb Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 4.757 m² ohne Bindung verkauft werden. Aufgrund der bisherigen Verkäufe (1.277 m²) können noch 3.480 m² ohne Bindung verkauft werden.
Folgende Grundstücke stehen noch zum Verkauf an:
Flurnummer Größe
860/13 518 m²
860/14 572 m²
860/15 499 m²
860/23 580 m²
860/39 505 m²
860/40 510 m²
Summe 3.184 m²
Es wird angenommen, dass das zentral gelegene und für einen Geschoßwohnungsbau vorgesehene Grundstück Flurnummer 860/42 mit einer Größe von 2.709 m² nicht verkauft wird.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, von den sechs noch verbleibenden Baugrundstücken vorerst max. 4 Grundstücke in 2020 auf dem Grundstücksmarkt anzubieten und mind. zwei Grundstücke für die Finanzierung von zukünftigen Projekten zu behalten.
Anvisierte Zeitplan
- Bekanntgabe des Grundstücksverkaufs ab Juni 2020
- Grundstücksvergabe ab September 2020