Zwischenlagerplätze für Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen fällt ein Bodenaushub an, der aufgrund seiner Zusammensetzung in der Regel nicht geeignet ist, um wieder eingebaut werden zu können. Dieser Bodenaushub wird abgefahren und verwertet wird (z.B. Verwendung im Landschaftsbau, Beseitigung in einer Deponie).

Nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen.

Die schadlose Verwertung setzt voraus, dass keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.

Um dies festzustellen zu können, ist i.d.R. ergänzend zu einer entsprechenden Vorerkundung im Rahmen einer Baugrunduntersuchung eine chemisch-analytische Untersuchung durchzuführen bevor das Material zur Verwertung abgefahren wird.

Aufgrund der räumlichen Begebenheiten bei gemeindlichen Tiefbaumaßnahmen ist eine chemisch-analytische Untersuchung oftmals nicht an oder in unmittelbarer Umgebung der Baustelle direkt möglich.

Da genehmigte Zwischenlagerplätze von Unternehmen im Gemeindegebiet nicht vorhanden oder zumindest nicht bekannt sind, ist es erforderlich eigene Plätze zur Zwischenlagerung genehmigen zu lassen und vorzuhalten.
Eine Delegation dieser Aufgabe auf einen möglichen Auftragnehmer in Rahmen der Ausschreibung ist unzulässig.

Ein zentral im Gemeindegebiet liegender Zwischenlagerplatz am Bahnhof Altomünster (in Verlängerung der bestehenden P&R-Plätze) kann aufgrund zu erwartender immissionsschutz- und wasserrechtlicher Schwierigkeiten nicht weiterverfolgt werden.


Um die Zwischenlager-Thematik für die Zukunft langfristig und nachhaltig sicherstellen zu können, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen insgesamt drei im Eigentum des Marktes stehende Flächen im Westen, Osten und Südwesten des Gemeindegebiets in einem Umfang von jeweils ca. 1.200 m² für die Zwischenlagerung von Aushubmaterial durch das Landratsamt vorerst im Wege eines Vorbescheides auf eine Genehmigungsfähigkeit und den damit verbundenen Auflagen (z.B. Befestigung des Untergrundes, Abdecken des Materials, etc.) prüfen und genehmigen zu lassen:



Fläche Ost: Gemarkung Pipinsried, Flurnummer 203 - Teilfläche des Holzlagerplatzes südlich der Straße nach Maisbrunn




Fläche West: Pfaffenhofen Flurnummer 692 - Teilfläche in Verlängerung der Römerstraße (beim Pumpwerk)


Fläche Südwest: Hohenzell Flurnummer 81 - Teilfläche in Verlängerung der St.-Stephanus-Straße  (beim Pumpwerk)


Hierfür ist mindestens eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.


Die vorgeschlagenen Flächen wurden dem Bau- und Umweltausschuss in den Sitzungen vom 11.02.2020 und 14.04.2020 vorgestellt und hier befürwortet.

Von Seiten der Verwaltung wird auf das Erfordernis einer Einzäunung hingewiesen, um Fremdablagerungen von Dritten zu verhindern.

Nach Vorliegen der Ergebnisse aus den Vorbescheidsanträgen werden die erforderlichen rechtlichen (voraussichtlich Änderung des Flächennutzungsplanes) und baulichen Maßnahmen ermittelt und mit den zu erwartenden Kosten versehen.

Ein Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist frühestens im Jahr 2021 zu erwarten.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, zu prüfen, inwieweit auch private landwirtschaftliche Fahrsilos als Zwischenlager zur Verfügung stehen und grundsätzlich für diesen Zweck geeignet sind.

Beschluss

  1. Mit dem vorgestellten Konzept zur Anlage von Zwischenlagerplätzen für Erdaushub von gemeindlichen Baumaßnahmen besteht Einverständnis.
  2. Es wird geprüft, inwieweit auch private landwirtschaftliche Fahrsilos als Zwischenlager zur Verfügung stehen und grundsätzlich für diesen Zweck geeignet sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2020 10:53 Uhr