Vereidigung des 1. Bürgermeisters
Nach Art. 27 des Gesetztes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) hat der neu gewählte erste Bürgermeister zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat nach Beginn der Amtszeit abhält, seinen Diensteid nach § 38 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) zu leisten.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Erklärt die zu vereidigende Person, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft der zu vereidigende Person entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied Josef Riedlberger nimmt den Diensteid des ersten Bürgermeisters Michael Reiter ab.
Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder
Nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen:
Die Eidesformel lautet:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu e
rfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Erklärt die zu vereidigende Person, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft der zu vereidigende Person entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Den Eid nimmt der ersten Bürgermeister Michael Reiter ab.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.