Weitere BürgermeisterInnen und weitere StellvertreterInnen - Beschlussfassung über die Zahl der weiteren BürgermeisterInnen, Wahl des/der weiteren BürgermeisterInnen, Vereidigung des/der weiteren BürgermeisterInen Festlegung der weiteren Stellvertretung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Festlegung der Anzahl der weiteren Bürgermeister

Der Gemeinderat - bestehend aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern - wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit [mindestens] einen oder [höchstens] zwei weitere BürgermeisterInnen (Art. 35 Abs. 1 Gemeindeordnung).

Der/die weitere/n BürgermeisterInnen sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister). In der unter Tagesordnungspunkt 4 zu erlassenden Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts ist vorgesehen für den/die weitere/n BürgermeisterInnen - wie vergangenheitlich auch - den Status als Ehrenbeamter vorzusehen.

Der/die weiteren BürgermeisterInnen führen die Amtsbezeichnung zweite/r bzw. dritte/r BürgermeisterIn.

Anmerkung:
Für den Fall der gleichzeitigen Verhinderung des/der ersten, zweiten und evtl. dritten Bürgermeisters/In bestimmt der Gemeinderat in der unter Tagesordnungspunkt 5 zu erlassenden Geschäftsordnung eine entsprechende Vertretungsregelung.


Beschluss:

Für die Vertretung des ersten Bürgermeisters werden zwei weitere BürgermeisterInnen gewählt.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21                
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0




Die weitere Stellvertretung des ersten Bürgermeisters wird in der Geschäftsordnung geregelt.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21                
Stimmberechtigte Mitglieder                21

Es haben abgestimmt mit JA                21
Es haben abgestimmt mit NEIN          0
 


Wahl des ersten weiteren Bürgermeisters (= zweiter Bürgermeister)

Aus der Mitte der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wird als zweiter Bürgermeister das Mitglied des Gemeinderates Hubert Güntner vorgeschlagen.

Die darauf durchgeführte geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis:

insgesamt abgegebene Stimmzettel:        21        
davon gültig:                                        18         

Auf das Mitglied des Gemeinderates Hubert Güntner entfielen 17 Stimmen.
Auf ein weiteres Mitglied des Gemeinderates entfiel 1 Stimme.

Damit ist das Mitglied des Gemeinderates Hubert Güntner mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum zweiten Bürgermeister des Marktes Altomünster gewählt.

Das Mitglied des Gemeinderates Hubert Güntner nahm die Wahl schriftlich an.



Wahl des zweiten weiteren Bürgermeisters (dritter Bürgermeister)

Aus der Mitte der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wird als dritter Bürgermeister das Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger vorgeschlagen.

Die darauf durchgeführte geheime Wahl ergab folgendes Ergebnis:

insgesamt abgegebene Stimmzettel:        21                 
davon gültig:                                        20        

Auf das Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger entfielen 14 Stimmen.
Auf ein weiteres Mitglied des Gemeinderates entfielen 5 Stimmen.
Auf ein weiteres Mitglied des Gemeinderates entfiel 1 Stimme.

Damit ist das Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum dritten Bürgermeister des Marktes Altomünster gewählt.

Das Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger nahm die Wahl schriftlich an.



Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Die Vereidigung der weiteren Bürgermeister in feierlicher Form durch den ersten Bürgermeister ist erforderlich, auch wenn eine Vereidigung als Gemeinderatsmitglied erfolgt ist.

Die Eidesformel lautet:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“

Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Erklärt die zu vereidigende Person, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „ich schwöre“ die Worte „ich gelobe“ zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft der zu vereidigende Person entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Die Eidesleistung entfällt für den/die weiteren Bürgermeister, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum weiteren Bürgermeister der gleichen Gemeinde gewählt wurden.


Den Eid nimmt der erste Bürgermeister Michael Reiter ab.

Datenstand vom 08.06.2020 10:30 Uhr