Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung für den ersten Bürgermeister und der Entschädigung für die weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Besoldung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters

Die Besoldung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters richtet sich nach Art. 45 KWBG i.V.m. der Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG). Nach dieser Regelung ist die Einwohnerzahl der Gemeinde für die Zuordnung zu einer entsprechenden Besoldungsgruppe maßgebend.

Die Einwohnerzahl des Marktes Altomünster liegt zum Stichtag (30. Juni des Vorjahres) im vorgegebenen Intervall von 5001 bis zu 10000 Einwohnern. Damit ergibt sich - ohne weiteren Entscheidungsspielraum - eine Einstufung in die Besoldungsgruppe A 16.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.


Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters

Der berufsmäßige erste Bürgermeister erhält nach Art. 46 KWBG für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung.

Diese bewegt sich nach Anlage 2 zu Art. 46 KWBG bei kreisangehöriger Gemeinden - ohne weitere Unterscheidung - in einem Intervall zwischen 242,91 € und 798,47 €.


Beschluss

Die Dienstaufwandsentschädigung wird - wie bisher - auf die Obergrenze in Höhe von 798,47 € monatlich festgesetzt.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                20

Es haben abgestimmt mit JA                15
Es haben abgestimmt mit NEIN          5


Anmerkung:
Der erste Bürgermeister Michael Reiter hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP „Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters“ aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.


Beschluss

Die Kosten für dienstliche Fahrten werden für einen repräsentativen Zeitraum von sechs Monate aufgrund der in einem Fahrtenbuch erfassten Fahrten erstattet.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                20

Es haben abgestimmt mit JA                20
Es haben abgestimmt mit NEIN          0


Anmerkung:
Der erste Bürgermeister Michael Reiter hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP „Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters“ aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.


Entschädigung der weiteren Bürgermeister

Die ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister erhalten nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter und kommunale Wahlbeamtin neben der ihnen als Gemeinderatsmitglied und/oder als Mitglied des Kreistags gewährten Entschädigung eine weitere Entschädigung nach Art. 53 Abs. 4 KWBG.

Diese bewegt sich nach Anlage 2 zu Art. 46 KWBG bei kreisangehöriger Gemeinden - ohne weitere Unterscheidung - in einem Intervall zwischen 206,77 € und 650,24 €.

Die Entschädigungen dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt (Endstufe), Familienzuschlag Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen ersten Bürgermeisters.

Die Höhe der Entschädigung wird durch Beschluss festgesetzt, der im Einvernehmen mit dem/den weiteren Bürgermeistern ergehen muss .

Die derzeitige Höhe der Entschädigung für den/die
  • Zweiter Bürgermeister beträgt 638,73 €.
  • Dritter Bürgermeister beträgt 290,32 €.

Für den zweiten Bürgermeister wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von 650,- € vorgeschlagen.

Für den dritten Bürgermeister wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von 300,- € vorgeschlagen.


Beschluss

Die laufende monatliche Entschädigung für den zweiten Bürgermeister wird auf einen Betrag in Höhe von 650,- € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten.


Abstimmung

Anwesende Mitglieder                21        
Stimmberechtigte Mitglieder                20

Es haben abgestimmt mit JA                17
Es haben abgestimmt mit NEIN          3


Anmerkung:
Der zweite Bürgermeister Hubert Güntner hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.

Beschluss

Die laufende monatliche Entschädigung für den dritten Bürgermeister wird auf einen Betrag in Höhe von 300,- € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
Der dritte Bürgermeister Josef Riedlberger hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 08.06.2020 10:30 Uhr