Benennung der Fraktionssprecher


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.05.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Fraktionen sind - aus kommunalpolitischer Sicht - Gruppen von Mitgliedern des Gemeinderates mit jeweils gemeinsamen politischen Grundanschauungen, die sich zusammengeschlossen haben, um ihre Vorstellungen und Aktivitäten aufeinander abzustimmen und diese im arbeitsteiligen Zusammenwirken zu besserer Wirksamkeit zu verhelfen. Fraktionen haben jedoch kein besonders Recht auf Mitwirkung bei der Verwaltung der Gemeinde; ihre Aufgabe erschöpft sich vielmehr darin, den technischen Ablauf von Meinungsbildung und Beschlussfassung im Gemeinderat und seinen Ausschüssen in gewissem Grad zu steuern und damit zu erleichtern.

Mitglieder einer Fraktion sind nur die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder als Mandatsträger und damit auch die weiteren Bürgermeister, nicht jedoch der erste Bürgermeister, da dies mit der Pflicht zur parteipolitischen Neutralität dieses Amts nicht zu vereinbaren wäre.

Die Mindeststärke einer Fraktion ist in der Gemeindeordnung nicht bestimmt, jedoch in der unter Tagesordnungspunkt 5 zu erlassenden Geschäftsordnung regelbar. Nach der vorgeschlagenen Formulierung besteht eine Fraktion aus mindestens drei Mitgliedern. Würde die Geschäftsordnung keine Bestimmung über die Größe einer Fraktion enthalten, so genügen nach Kommentarmeinung hierfür zwei Gemeinderatsmitglieder. Eine "Ein-Mann/Frau-Fraktion" ist jedoch rechtlich nicht zulässig.


Die CSU-Fraktion benennt Martina Englmann als Fraktionssprecherin.

Die FWG-Fraktion benennt Hubert Güntner als Fraktionssprecher.

Auf die Benennung von Stellvertretern wird jeweils verzichtet.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Datenstand vom 08.06.2020 10:30 Uhr