Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:
Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.642.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.003.500,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.900.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.914.000,00 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer 310 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 2.500.000,00 festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 20
Stimmberechtigte Mitglieder 20
Es haben abgestimmt mit JA 20
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.
Abstimmung
Anwesende Mitglieder 20
Stimmberechtigte Mitglieder 20
Es haben abgestimmt mit JA 20
Es haben abgestimmt mit NEIN 0
Beschlussvorschlag:
Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplanes 2019 – 2023 wird zugestimmt.