Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2020:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2020
vsl. Erg. 2020
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
148.000
147.340
- 660
Grundsteuer B
632.000
640.653
+ 8.653
Gewerbesteuer
1.921.000
2.900.000
+ 979.000
Anteil Einkommensteuer
4.687.000
5.180.000
+ 493.000
Familienleistungsausgleich
347.000
320.000
- 27.000
Anteil Umsatzsteuer
184.000
227.800
+ 43.800
Hundesteuer
27.000
29.040
+ 2.040
Schlüsselzuweisung
1.480.000
1.482.192
+ 2.192
Grunderwerbsteuer
60.000
125.000
+ 65.000
Finanzzuweisungen
145.900
145.978
   + 78
Schmutzwassergebühr
1.414.700
1.415.000
+ 300
Niederschlagswassergebühr
213.000
213.600
+ 600
Konzessionsabgaben
180.000
167.071
- 12.929
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000
213.200
+ 200
Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
216.100
350.000
+ 133.900
Kreisumlage
4.253.900
4.253.802
-98


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 979.000 € sowie bei der Einkommensteuer Mehreinnahmen von 493.000 € erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer nicht veranschlagten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 2.000.000 € gerechnet werden kann.





Vermögenshaushalt

noch erwartete Einnahmen
  • Zuführung vom Verw.HH                2.000.000 €
  • Grundstücksverkäufe                        sicher 1.000.000 €  -  geplant 1.500.000 €
  • Zuwendungen                                930.000 €

3.930.000 €

noch erwartete Ausgaben
  • Baurechnungen                        1.500.000 €          
  • Abfinanzierung KFB
Erschließungsverträge                    269.000 €
  • Grunderwerb                                   300.000 €
  • Schuldentilgung                           126.000 €

2.195.000 €


Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den noch ausstehenden Beträgen im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.
Die eingeplante Kreditaufnahme 2020 für die Finanzierung des Vermögenshaushalts ist somit nicht notwendig.



Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2020 gerechnet werden.

  1. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr