Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2020:
Verwaltungshaushalt
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Ansatz 2020
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vsl. Erg. 2020
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Veränderungen
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wichtigste Einnahmen
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Grundsteuer A
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148.000
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147.340
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- 660
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Grundsteuer B
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632.000
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640.653
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+ 8.653
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Gewerbesteuer
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1.921.000
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2.900.000
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+ 979.000
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Anteil Einkommensteuer
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4.687.000
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5.180.000
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+ 493.000
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Familienleistungsausgleich
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347.000
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320.000
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- 27.000
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Anteil Umsatzsteuer
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184.000
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227.800
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+ 43.800
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Hundesteuer
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27.000
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29.040
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+ 2.040
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Schlüsselzuweisung
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1.480.000
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1.482.192
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+ 2.192
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Grunderwerbsteuer
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60.000
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125.000
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+ 65.000
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Finanzzuweisungen
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145.900
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145.978
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+ 78
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Schmutzwassergebühr
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1.414.700
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1.415.000
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+ 300
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Niederschlagswassergebühr
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213.000
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213.600
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+ 600
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Konzessionsabgaben
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180.000
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167.071
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- 12.929
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Straßenunterhaltszuschüsse
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213.000
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213.200
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+ 200
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Ausgaben
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Gewerbesteuerumlage
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216.100
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350.000
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+ 133.900
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Kreisumlage
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4.253.900
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4.253.802
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-98
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Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 979.000 € sowie bei der Einkommensteuer Mehreinnahmen von 493.000 € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer nicht veranschlagten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 2.000.000 € gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt
noch erwartete Einnahmen
- Zuführung vom Verw.HH 2.000.000 €
- Grundstücksverkäufe sicher 1.000.000 € - geplant 1.500.000 €
- Zuwendungen 930.000 €
3.930.000 €
noch erwartete Ausgaben
- Baurechnungen 1.500.000 €
- Abfinanzierung KFB
Erschließungsverträge 269.000 €
-
Grunderwerb 300.000 €
- Schuldentilgung 126.000 €
2.195.000 €
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den noch ausstehenden Beträgen im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.
Die eingeplante Kreditaufnahme 2020 für die Finanzierung des Vermögenshaushalts ist somit nicht notwendig.
Zusammenfassung:
- Aufgrund dieser Entwicklung kann derzeit mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2020 gerechnet werden.
- Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss ist nicht erforderlich.
Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr