Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Vorstellen der aktuellen Situation und der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im vom Markt angemieteten Nebengebäude des Anwesens Dachauer Straße 5 in Oberzeitlbach befindet sich der Schießstand des örtlichen Schützenvereins und das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Oberzeitlbach.
Darüber hinaus werden die Räumlichkeiten des Schützenvereins von weiteren örtlichen Gruppierung und der übrigen Dorfgemeinschaft genutzt.
Weitere geeignete öffentliche Gebäude sind für das öffentliche Gemeinschaftsleben in Oberzeitlbach nicht vorhanden.

Da der Pachtvertrag des vorgenannten Gebäudes zum 31.12.2023 endet, wurden die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Sicherstellung der erforderlichen Räumlichkeiten am Ort im Rahmen einer Konzeptstudie „Dorfgemeinschaftshaus Oberzeitlbach“ untersucht.
Betrachtet wurde neben dem aktuellen Gebäude bzw. Grundstück auch die Schaffung von geeigneten Räumlichkeiten in einem neu zu errichtenden Dorfgemeinschaftshaus auf einem gemeindlichen Grundstück.

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 23.10.2018  wurde die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses auf einem gemeindlichen Grundstück an der Oberndorfer Straße unter der Maßgabe „Markt übernimmt die Kosten für das Material – Vereine übernehmen die Ausführung“ grundsätzlich befürwortet.

In den zurückliegenden Monaten wurde in enger Abstimmung mit den Vertretern der beteiligten Vereine und der Dorfgemeinschaft Oberzeitlbach ein Entwurf für ein Raumprogramm und die sich daraus ergebenden Grundrisse erarbeitet und insbesondere hinsichtlich der Förderfähigkeit weiterentwickelt.

Übersichtslageplan
Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:
  • Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm
  • Aufstellen eines Bebauungsplans
  • Änderung des Flächennutzungsplans
  • Weiterführen der Planung

Beschluss

  1. Mit dem vorgelegten Entwurf (insbesondere der Anordnung der Gebäude und Außenanlagen) besteht grundsätzlich Einverständnis.
  2. Die Planung wird auf dieser Basis weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl war an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht anwesend.

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr