Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses am östlichen Ortsrand von Oberzeitlbach ist die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.


 
Von der Bauleitplanung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:

  • Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)
  • Flurnummern 684 Tfl. und 1011 Tfl. (bestehende öffentliche Verkehrsflächen)

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster beschließt die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnummern 687 Tfl., 688 684 Tfl. und 1011 Tfl. der Gemarkung Oberzeitlbach.

2.
Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich I, 5. Änderung „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.

3.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Oberzeitlbach Nr. 2 „Gemeinschafts- und Feuerwehrhaus Oberzeitlbach“.




Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr