Errichtung eines Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Oberzeitlbach; Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Dorferneuerungsprogramm


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses kann als "öffentliche und bürgerschaftliche Einrichtung zur Förderung der Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur" im Rahmen einer einfachen Dorferneuerung (eDE) nach Nr.4.4 der Dorferneuerungsrichtlinie DorfR 2019 gefördert werden. 
 
Eine eDE unterscheidet sich von einer umfassenden Dorferneuerung in dem Nichterfordernis einer Bodenordnung. In einer eDE ist die Gemeinde Bauträger und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert.
 
Im ersten Schritt ist die Aufnahme in das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm durch „Einleitung einer Dorferneuerung“ erforderlich. Zur Einleitung wird eine Gebietsabgrenzung (Flurstück/e) und eine Begründung benötigt.
 


Von der einfachen Dorferneuerung betroffen sind folgende Grundstücke der Gemarkung Oberzeitlbach:

  • Flurnummern 687 Tfl. und 688 (Fläche für Gebäude, Spielplatz und Sportanlage)

Beschluss

Beim Amt für ländliche Entwicklung wird ein entsprechender Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr