2. Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg; Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 28.07.2020 wurde ein Antrag auf Erweiterung der Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg vorgestellt. Dabei wurde ein Absichtsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gefasst.

Es handelte sich um einen Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 2,3 MWp südlich von Lichtenberg auf einer Teilfläche von ca. 2,77 ha der Flurnummer 255 der Gemarkung Hohenzell vor. Die Umsetzung ist in 3 Schritten vorgesehen.

Die Schaffung der erforderlichen Ausgleichsfläche ist nordwestlich davon auf einer Teilfläche von ca. 6.070 m² der Flurnummer 405/6 der Gemarkung Hohenzell beabsichtigt.

Bei der zu überplanenden Fläche handelt sich um eine ehemalige Sand-/Kiesgrube und somit um eine Konversionsfläche.


Übersichtslageplan

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes unterzeichnet, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Überarbeitungsbereichs II für die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.

  1. Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Bebauungsplanes unterzeichnet, eine Bebauungsplanänderung für die Grundstücke Flurnummern 255 Teilfläche und 405/6 Teilfläche der Gemarkung Hohenzell.

  1. Die 5. Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Überarbeitungsbereich II erhält die Bezeichnung „Sonderbaufläche Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.

  1. Die Änderung des Bebauungsplanes erhält die Bezeichnung Lichtenberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Lichtenberg, 2. Änderung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Metzger hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr