Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 und 22.09.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2020 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.07.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Erneuerung der Elektrotechnik in den Regenüberlaufbecken Altomünster ‚RÜB 2 und Unter-
       zeitlbach; Vergabebeschluss

       Die Maßnahme wird an die Firma Elektrotechnik Kiefl GmbH zum Brutto-Angebotspreis in
       Höhe von 94.930,82 € vergeben.


TOP 2        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Gestaltung der Außenanlagen und Sanierung der
       Umfassungsmauer

  • Die Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ wird an die Firma Schweiger Straßenbau zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 74.905,55 € vergeben.
  • Die Beauftragung der Maßnahme „Gestaltung der Außenanlagen“ erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Oberbayern.
  • Der Erste Bürgermeister wird für die Maßnahme „Sanierung der Umfassungsmauer“ mit der Beauftragung des wirtschaftlichsten Bieters betraut, wenn sich das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen der Kostenschätzung bewegt.
  • Entsprechende Förderanträge (ggf. mit Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) an die Regierung von Oberbayern, das Landesamt für Denkmalpflege und den Bezirk Oberbayern werden gestellt.


TOP 3        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Gerüst

       Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Gerüst“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 4        Sanierung des Anwesens Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Estricharbeiten

       Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.



Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.09.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Vergabe der Grundstücke im Baugebiet Altomünster Nr. 45 „Sandgrubenfeld – 1. Erweiterung

       Zur Anwendung kommt das Vergabemodell 6.


TOP 2        Anschluss des Feuerwehrgerätehauses Altomünster an eine Nahwärmeversorgung

       Dem Abschluss des vorgestellten Wärmelieferungsvertrages für den Anschluss des Feuer-
       Wehrgerätehauses Altomünster an die vorgestellte Nahwärmeleitung wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Wärmelieferungsvertrag zu unterzeichnen.


TOP 3        Fällmitteltank an der Kläranlage Altomünster; Vergabe

       Die Arbeiten für den Ersatzneubau des Fällmittelbehälters werden an Die Fa. Quandos GmbH, Moosburg zu einem Nettoauftragswert von 51.176,94 € vergeben.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt den Auftrag an die Fa. Quandos zu unterzeichnen.


TOP 4        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Vergabe Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau

       Die Arbeiten im Gewerk Holzverkleidung Treppenhaus Anbau wird an die Fa. Die Huber Schreiner aus 84494 Lohkirchen zum Brutto-Angebotspreis in Höhe von 58.940,70 € vergeben.


TOP 5        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Estrich

       Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Estricharbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 6        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Putz und Maler

       Der 2. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 2. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 7        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister

       Der 5. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 5. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 8        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Baumeister Betonbalken

       Der 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Betonbalken Südgiebel“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 1. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 27.10.2020 07:50 Uhr