Bauleitplanungsantrag in Deutenhofen für einen Bereich im Nordwesten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Für
  • die südliche Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 965 der Gemarkung Stumpfenbach (vgl. blau markierter Bereich)
und
  • für das Grundstück Fl.-Nr. 968/1 der Gemarkung Stumpfenbach (vgl. rot markierter Bereich)
liegen Anträge auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor.

Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Diese Flächen sind im Flächennutzungsplan zusammen mit den östlich gelegenen Flächen als Wohnbaufläche dargestellt.
Die vorhandenen Zufahrten befinden sich jeweils auf Privatgrund.

Für beide Grundstücke wurde zur Klärung des Baurechts Bauvoranfragen gestellt, die das Landratsamt Dachau mit der Begründung ablehnt, dass eine unorganische Ortsentwicklung und Zersiedelung eingeleitet und dem Erfordernis einer geordneten städtebaulichen Entwicklung widersprechen würde.

Eine Abfrage bei den Eigentümern der östlich gelegenen Flächen ergab folgendes Ergebnis:
  • Die Eigentümer der Flurnummern 968/2 und 1086/6 (jeweils Zufahrten) sind mit einer Überplanung einverstanden.
  • Die Eigentümerin der Flurnummer 1083/3 steht einer Überplanung positiv gegenüber, hat jedoch einen Antrag auf Vorbescheid zur Klärung des Baurechts ohne Bauleitplanung gestellt und einen positiven Vorbescheid erhalten. Deswegen besteht kein Einverständnis zur Tragung von Planungs- und Erschließungskosten.
  • Die Eigentümer der weiteren Flurnummern 973, 964 und 1086 (Zufahrt) stehen einer Überplanung ihrer Grundstücke negativ gegenüber.


Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen ausschließlich den gesamten im Flächennutzungsplan dargestellten Bereich zu überplanen, um der Aussage des Landratsamtes zu einer unorganischen Ortsentwicklung und Zersiedelung entgegenzutreten.
Soweit nicht alle Eigentümer mit einer Überplanung einverstanden sind, wird die Überplanung von Teilflächen aus fachlicher Sicht negativ beurteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die Bebauung der Grundstücke Flurnummern 965 Tfl. und 968/1 der Gemarkung Stumpfenbach unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklärt, bauleitplanerisch tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 07:43 Uhr