Bauleitplanungsantrag in Thalhausen südlich der Schmidbergstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Für die Grundstücke Flurnummern 28 und 405 der Gemarkung Thalhausen liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
Die beantragte Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht als geplante gemischte Fläche (braun gefärbte Flächen) für eine künftige Entwicklung dargestellt, sondern nur teilweise als Grünfläche.
Die Verwaltung schlägt vor, eine Überplanung der beantragten Fläche nur dann vorzunehmen, wenn auch
und
- mindestens die östlichen Grundstücke Flurnummern 28/1 und 17 Tfl. und möglichst auch das Grundstück Flurnummer 23/1 Tfl
der Gemarkung Thalhausen (zusammen lila umrandet) mit überplant werden.
Die Grundstückseigentümer der lila umrandeten Flächen wurden bisher dazu noch nicht informiert, da erst eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.
Beschluss
Der Markt Altomünster beabsichtigt für die Grundstücke Flurnummern 28, 405, 28/1, 23/1 Tfl., 17 Tfl. und 406 der Gemarkung Thalhausen (vgl. lila und blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.08.2020 07:43 Uhr