Bauleitplanungsantrag in Thalhausen südlich der Schmidbergstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Für die Grundstücke Flurnummern 28 und 405 der Gemarkung Thalhausen liegt ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes vor (vgl. blau markierter Bereich).


Auszug aus dem Flächennutzungsplan


Die beantragte Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht als geplante gemischte Fläche (braun gefärbte Flächen) für eine künftige Entwicklung dargestellt, sondern nur teilweise als Grünfläche.

Die Verwaltung schlägt vor, eine Überplanung der beantragten Fläche nur dann vorzunehmen, wenn auch
  • das südliche Grundstück Flurnummer 406
und
  • mindestens die östlichen Grundstücke Flurnummern 28/1 und 17 Tfl.  und möglichst auch das Grundstück Flurnummer 23/1 Tfl  
der Gemarkung Thalhausen (zusammen lila umrandet) mit überplant werden.
 
Die Grundstückseigentümer der lila umrandeten Flächen wurden bisher dazu noch nicht informiert, da erst eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderates erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Verfahrenseinleitung aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die Grundstücke Flurnummern 28, 405, 28/1, 23/1 Tfl., 17 Tfl. und 406 der Gemarkung Thalhausen (vgl. lila und blaue Markierung) unter der Maßgabe, dass sich die Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung und der Anwendung des Baulandmodells einverstanden erklären, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 07:43 Uhr