Bauleitplanungsantrag auf Änderung der Innenbereichssatzung "Kleiner Anger"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Für die (letzte unbebaute) Parzelle 4 (blau markiert) der Innenbereichssatzung „Kleiner Anger“ in Altomünster liegt ein Antrag auf Änderung der Anzahl der Wohneinheiten in ein zwei statt bisher eine Wohneinheit bei den Einzelhäusern vor.
Durch eine weitere Wohneinheit müsste auch die Grundfläche für die Summe aller baulichen Anlagen erhöht werden, da sich durch weitere erforderliche Stellplätze die versiegelten Flächen zwangsläufig erhöhen.


Auszug aus der Innenbereichssatzung


Die Verwaltung rät von einer Änderung der Satzung aus dem Jahre 2008 ab, da hier bewusst aufgrund der kleinen Parzellen für die Parzellen 1 bis 4 nur eine Wohneinheit für zulässig erklärt wurde. Durch eine weitere Wohneinheit wird die maximal zulässige Grundfläche überschritten.

Beschluss

Der Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 07:43 Uhr