Errichtung einer Beregnungsanlage; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 23.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 23.06.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der FC Pipinsried beabsichtigt eine automatisierte Beregnungsanlage zu installieren, um während der Trockenperioden, die Rasenplätze bewässern zu können.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 59.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.

Daraus errechnet sich folgende Förderung

       59.000,- € x 20% = 11.800,- €                Maximalförderbetrag: 12.900,- €


Nach Presseberichten wurde mit der Maßnahme bereits begonnen.

Beschluss

  1. Die vorgestellte Investition wird als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.
  2. Der vorgezogene Beginn der Maßnahme wird bedingt durch die Verfügbarkeit der ausführenden Firma aufgrund der Corona-Pandemie nicht als förderschädlich betrachtet.
  3. Der FC Pipinsried e.V. erhält für die vorbeschriebene Maßnahme eine Förderung in Höhe von 20%, jedoch einen maximalen Förderbetrag in Höhe von 12.900,- €.
  4. Die Mittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2020 07:43 Uhr