Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.06.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.07.2020 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.06.2020 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Baumeister

       Der 4. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Baumeister“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die 4. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 2        Bestellung zur Kassenverwalterin bzw. stellvertretenden Kassenverwalterin

       Frau Julia Schnitzke wird zum 01.07.2020 als stellvertretende Kassenverwalterin berufen.

Frau Monika Deißer wird zum 01.07.2020 als stellvertretende Kassenverwalterin und zum 01.01.2021 als Kassenverwalterin berufen.

Die aktuelle Kassenverwalterin Frau Margarethe Becke wird zum 31.12.2020 als Kassenverwalterin abberufen.


TOP 3        Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Elektrifizierung der Linie A; Verkauf von gemeindlichen Grundstücken an die DB Netz AG

Die Urkunde des Notars Dr. Mayr, Dachau vom 03.06.2020 mit der Urkundennummer M 1695/2020 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.


TOP 4        Stromlieferungsvertrag für die gemeindlichen Stromverbrauchsstellen ab 01.01.2021

Mit den Stadtwerken Dachau wird auf der Grundlage des vorgelegten Angebotspreises von 4,80 Ct/kwh ein vierjähriger Stromlieferungsvertrag (Laufzeit vom 01.02.2021 bis 31.12.2024) abgeschlossen.

Mit einem Aufschlag von 0,08 Ct/kwh wird Strom aus 100% regenerativen Energien bezogen.


TOP 5        Gewährung einer Arbeitsmarktzulage

Der Markt Altomünster wendet künftig den Beschluss des Hauptausschusses des KAV in der Fassung vom 24.03.2015 an:

„Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften im Einzelfall erforderlich ist, kann Beschäftigten nach freiem Ermessen zusätzlich zu dem ihnen zustehenden Entgelt eine widerrufliche Zulage i.H.v. bis zu 20 % der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden. Die Zulage kann befristet werden“.

Ob und in welcher Höhe eine Arbeitsmarktzulage gewährt wird, wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.

Datenstand vom 05.08.2020 08:24 Uhr