Schaffen von bezahlbarem Wohnraum in Altomünster "Sandgrubenfeld"; Festlegen der weiteren Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist Eigentümer des Grundstücks Flurnummer 860/42, Gemarkung Altomünster (Grundstücksgröße 2.709 m², Klosteracker 2 und 4).

Nach dem aktuellen Bebauungsplan ist hier die Errichtung von Gebäuden mit mehreren Wohnungen möglich.

In der Sitzung vom 28.05.2019 hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass
  • das gesamt gemeindliche Grundstück im Eigentum des Marktes Altomünster verbleibt und für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verwendet wird,
und
  • die Errichtung der Gebäude durch die Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau (WLD) im Wege eines Generalunt ernehmervertrages erfolgen soll.

Da es sich um ein gemeindliches Projekt mit großer Tragweite für den Markt Altomünster handelt und sich die Zusammensetzung des Gemeinderates nach der vorgenannten Entscheidung deutlich geändert hat, wird die angedachte Zusammenarbeit bei der „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ in Altomünster vom kaufmännischen Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Dachau (WLD) Stefan Reith nochmals anhand einer Präsentation ausführlich vorgestellt.


Ein erstes Rechenbeispiel aus dem Jahr 2019 schaut wie folgt aus:

Grundstückswert                2.709 m²   x     550,- €/m²      =        1.490.000,- €

Baukosten                        1.600 m²   x  3.350,- €/m²      =        5.360.000,- €
(ohne Außenanlagen)                                                
Summe:             ca.  6.850.000,- €

Finanzierung
Baukostenzuschuss 30% (von 5.360 T€)                        2.050.000,- €
Darlehen max. 60% (von 5.360 T€)                                3.216.000,- €
Eigenmittel                                                             94.000,- €

Summe:             ca.  5.360.000,- €

Jährliche Einnahmen
kalkulierte Miete (8,5 €/m²):             ca. 175.000,- €
kalkulierte Miete (7,0 €/m²):                                             ca. 146.000,- €

Jährliche Ausgaben
Finanzierungskosten
(ca. 3,65% Zins und Tilgung, 30 Jahre)                                        ca. 117.000,- €
Bewirtschaftung                                                                ca.   24.000,- €
Verwaltung                                                            ca.   12.000,- €
       

Für die Übernahme der Leistungen, die im Rahmen der Herstellung des Gebäudes anfallen, stellt die WLD dem Markt ein Entgelt in Höhe von 6% bezogen auf die Baukosten (KGr. 300, 400 und 500) in Rechnung. Bei den oben genannten Kosten beträgt das Entgelt ca. 310.000,- € zzgl. Umsatzsteuer. Dieses Entgelt ist in der Kostenschätzung bereits enthalten.


Für die Einleitung des Förderverfahrens sind entsprechende Unterlagen (voraussichtlich Leistungsphasen 1 bis 4) erforderlich, die von einem Architekten ausgearbeitet werden müssen. Diese Beauftragung muss zwingend durch den Markt Altomünster erfolgen, da Verträge zwischen dem Markt und der WLD und damit auch zwischen der WLD und einem möglichen Architekten erst nach Vorliegen der Förderzusage durch die Regierung von Oberbayern unterzeichnet werden können.

Aufgrund der zu erwartenden Honorarsumme kann ein Direktauftrag an einen Architekten nicht erfolgen. Für die Durchführung des erforderlichen Ausschreibungsverfahrens zur Findung eines geeigneten Büros, das die Planungsarbeiten durchführt, und die damit verbundene Bewertung der abgegebenen Angebote muss ein entsprechender Dienstleister eingebunden werden.

Es wird vorgeschlagen den Prozess der Bürofindung durch ein Gremium aus
  • dem Ersten Bürgermeister
  • zwei Mitgliedern des Gemeinderates
  • ein Vertreter der WLD und
  • einem Verwaltungsvertreter
zu begleiten.


Die nächsten Schritte schauen wie folgt aus:

  1. Findung eines planenden Architekten
  2. Ausarbeiten eines möglichen Bebauungskonzepts durch den Bauausschuss
  3. Erstellen eines Planentwurfs zur Festlegung des Baukörpers und der Ermittlung der Kosten
  4. Stellen eines Förderantrags bei der Regierung von Oberbayern („Sicherung der staatlichen Fördermittel“)
  5. Abschluss eines Generalunternehmervertrages mit der WLD

Beschluss

  1. Die Beschlussfassung vom 28.05.2019 wird weiterhin aufrechterhalten.
  2. In das Begleitgremium werden aus der Mitte des Gemeinderats folgende Personen bestellt:
  • Gailer Stefan
  • Schweiger Roland

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 10:38 Uhr