Bebauungsplan Rudersberg Nr. 1 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg"; Abwägung der eingegangenen Stellungngahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 24.07.2018 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes Rudersberg Nr. 1 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nördlich von Rudersberg“.


Am 23.07.2019 wurde die Umsetzung der modifizierten Planungsfläche Alternative 2 (Grundstücke Flurnummern 936 Teilfläche, 939, 940 und 941 der Gemarkung Wollomoos und Grundstücke Flurnummern 77 Teilfläche und 86 Teilfläche der Gemarkung Thalhausen) für eine Fläche von ca. 9,8 ha vom Gemeinderat beschlossen. Eine Überplanung der damals vorgeschlagenen Teilfläche Flurnummer 77 im Westen findet nicht statt, da das Grundstück nicht zur Verfügung gestellt wird, weshalb nur eine Fläche von ca. 9,05 ha überplant wurde.

Der vom beauftragten Landschaftsplanungsbüro Brugger ausgearbeitete Entwurf berücksichtigte die naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Lichti und wurde vom Gemeinderat am 19.11.2019 gebilligt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 20.12.2019 bis 04.02.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und erneute Billigung fand am 18.02.2020 durch den Gemeinderat statt, dabei wurde insbesondere beschlossen, dass ein Blendgutachten zu erstellen ist.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 19.06.2020 bis 27.07.2020 statt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung

Von Seiten der Bürger ging eine Stellungnahme ein.

1. Einwand eines Bürgers vom 17.03.2020

Bitte berücksichtigen Sie bei dem Blendgutachten bezüglich der Solaranlage am Nebelfeld die Blendwirkung auf mein Wohnhaus in Rudersberg, Hausnummer 6.
Von vier Hauptaufenthaltsräumen im Erdgeschoss, sowie im Obergeschoss (Wohnzimmer, Esszimmer, Wohnküche und Arbeitszimmer) besteht direkter Sichtkontakt zur Solaranlage, wodurch eine große Einschränkung der Lebens- und Wohnqualität zu befürchten ist.


Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange - Stellungnahmen

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerischer Bauernverband
  • Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  • Deutsche Telekom Technik GmbH
  • Energienetze Bayern GmbH
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Dachau
  • Jagdpächter des betroffenen Reviers
  • Gemeinde Schiltberg

Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben weder Anregungen noch Bedenken geäußert:

  • bayernets GmbH, E-Mail vom 25.06.2020
  • IHK München und Oberbayern, E-Mail vom 24.06.2020h
  • Kreisbrandschutzdienststelle, E-Mail vom 23.06.2020
  • Regierung von Oberbayern, E-Mail vom 23.06.2020
  • Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 27.07.2020
  • TenneT TSO GmbH, E-Mail vom 22.06.2020
  • Wasserwirtschaftsamt München, E-Mail vom 23.06.2020
  • Zweckverband zur Wasserversorgung "Weilachgruppe", E-Mail vom 09.07.2020
  • Gemeinde Odelzhausen, E-Mail vom 22.06.2020
  • Gemeinde Erdweg, E-Mail vom 23.06.2020
  • Gemeinde Eurasburg, E-Mail vom 26.06.2020
  • Gemeinde Hilgertshausen-Tandern, E-Mail vom 06.07.2020
  • Markt Markt Indersdorf, E-Mail vom 27.07.2020
  • Stadt Aichach, E-Mail vom 25.06.2020

Behörden oder Träger öffentlicher Belange mit Anregungen oder Bedenken:

2. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange, Schreiben vom 02.07.2020

Hinweise, die der Abwägung zugänglich sind und sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zu den o.g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlagen

Prüfbericht Blendgutachten:
Auf Seite 11 des Gutachtens sollte unter Punkt C.2., 2. Absatz, das Wort „Autobahn“ durch „Verbindungsstraße von Rudersberg nach Thalhausen“ ersetzt werden.

Festsetzung 2.2, Maß der baulichen Nutzung:
Die Festsetzung erlaubt max. 4 Gebäude mit einer Gesamtgrundfläche von 250 m².
Dem Markt wird empfohlen, zusätzlich die Grundfläche für ein Gebäude zu definieren, um zu vermeiden, dass im Außenbereich ein Gebäude mit z.B. einer GR von 125 m² entsteht (z.B. die Grundfläche eines Gebäudes darf 65 m² nicht überschreiten).


3. Bayernwerk Netz GmbH, E-Mail vom 16.07.2020

Wir bedanken uns für die Berücksichtigung unserer Belange in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020 und verweisen weiterhin auf unsere Stellungnahme vom 08.01.2020.

Stellungnahme vom 08.01.2020:

Der Geltungsbereich wird von unserer 20 kV Freileitung überspannt.

Der Schutzbereich der 20-kV Freileitung beträgt 7,5 m beiderseits der Leitungsachse. Innerhalb des Schutzbereiches ist nur eine eingeschränkte Bebauung möglich. Nach VDE 0210 beträgt der einzuhaltende Mindestabstand der Leiterseile zu nicht begehbaren PV-Modulen 3,0 m. Abgrabungen im Mastbereich können die Standsicherheit des Mastes gefährden und sind nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Standsicherheit der Freileitungsmaste und die Zufahrt zu den Standorten auch mit schwerem Gerät, muss zu jeder Zeit gewährleistet sein. Dies gilt auch für vorübergehende Maßnahmen.

Der Schattenwurf von Masten und der überspannenden Leiterseile ist vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu akzeptieren. In den Mastbereichen und unter den Leiterseilen muss unter Umständen auch mit Vogelkot gerechnet werden. Hierfür und für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallende Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Zuständig für den Planungsbereich ist das Netzcenter Unterschleißheim.
Die Adresse lautet:
Bayernwerk Netz GmbH, Netzcenter Unterschließheim, Lise-Meitner-Str. 2, 85716 Unterschließheim, Telefon 0897 37002-0, E-Mail: BAG-NC-Unterschleißheim@bayernwerk.de.
Bitte wählen Sie nach der Bandansage die „1“.


4. Weiteres Verfahren:

Da die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches abschließend durchgeführt wurden, kann der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss 1

1. Zum Einwand eines Bürgers

Abwägung:
Eventuelle Blendwirkungen auf die Ortsverbindungsstraße wurden in einem Blendgutachten untersucht (OBST & ZIEHMANN GMBH (2020): Blendgutachten vom 12.03.2020). Der Gutachter führt in einer E-Mail vom 24.03.2020 ergänzend aus, dass aufgrund der Lage des Ortsbereiches südlich der Anlage davon ausgegangen werden kann, dass keine Beeinträchtigungen des benannten Wohnhauses zu erwarten sind. Dies unterstütze auch die Tatsache, dass im Punkt 6 des Blendgutachtens auf der Verbindungsstraße keine Reflexionen erwartet werden.
Die Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat bzgl. Lichtimmissionen im Jahr 2012 Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung herausgegeben.
Nach den Hinweisen kann eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG innerhalb eines Abstandes von 100 m durch die maximal mögliche astronomische Blenddauer vorliegen, wenn diese mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt.
Die „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (v. 13.9.2012 - LAI-Hinweise) enthalten allerdings keine verbindlichen Regelungen und können allenfalls als Beurteilungshilfe herangezogen werden (VG München vom 28.07.2015 – M 1 K 14.1707). Gleichzeitig wird von der Beschränkung der Blendung auf 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr zwischenzeitlich Abstand genommen.
Zudem führt die Rechtsprechung aus, dass innerhalb von Gebäuden durch herkömmliche Maßnahmen wie Jalousien oder Vorhänge ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergriffen werden können.
Im vorliegenden Fall beträgt der Abstand der Solar-Module zu den im Süden gelegenen Wohngebäuden in Rudersberg mind. 550 m. Belästigungen im Sinne des BImSchG lassen sich somit ausschließen.
Der Sachverhalt wurde bereits im Bebauungsplan zur öffentlichen Auslegung berücksichtigt.

Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Es wird auf das Blendgutachten sowie die Inhalte des Bebauungsplanes verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau

Zum Blendgutachten:
Der Schreibfehler „Autobahn“ auf Seite 11 unter Punkt C.2., 2. Absatz wird berichtigt in „Gemeindeverbindungsstraße“.


Zur Festsetzung 2.2 Maß der baulichen Nutzung:
Die maximalen Baukörpergrößen der einzelnen Gebäude wird auf eine Grundfläche von 65 m² je Gebäude definiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Der Betreiber wurde über das Schreiben vom 08.01.2020 informiert und hat eigenverantwortlich die darin genannten Forderungen und Hinweise zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 22.09.2020 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht teilgenommen.

Datenstand vom 05.10.2020 10:38 Uhr