Bedarfsplanung und Maßnahmen der Qualitätssicherung bei den Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)

Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen.

Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden.


Nach Art. 7 BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt.

Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...] 

Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.


Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?


  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar.
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.


Kindertageseinrichtungen

Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten:

  • Naturkindergarten Wollomoos
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Pipinsried
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Oberzeitlbach
               Kapazität:                  2 Gruppen
                                       50 Kinder

  • Kindergarten Altomünster „Kleine Strolche“
                                       bis 08/2020                ab 09/2020
Kapazität:                  3 Gruppen                    4 Gruppen                                                                75 Kinder                100 Kinder


Das Rote Kreuz Kreisgruppe Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:
 
  • Kinderkrippe
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       45 Kinder

  • Kindergarten
               Kapazität:                   3 Gruppen
                                       65 Kinder (2 Regelgruppen, 1 Integrationsgruppe)


Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen

  • Kindergarten
                                       bis 08/2020                ab 09/2020
               Kapazität:                   10 Gruppen                    10 Gruppen
                                       240 Kinder                265 Kinder

  • Kinderkrippe
               Kapazität:                     3 Gruppen
                                         45 Kinder




Anmerkungen:

Die Gesamtzahl der Betreuungsplätze im Krippenbereich hängt von der Anzahl der aufgenommenen Integrationskinder ab und verringert sich je Integrationskind um jeweils einen Platz.

Die Schließtage bei den einzelnen gemeindlichen Kindergärten sind so gelegt, dass nur an 15 Werktagen im Jahr (Mo – Fr, idR im August) keine Betreuung in einer gemeindlichen Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann.
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen gemeindlichen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergang-enheitlich allerdings äußerst selten angenommen.


Einrichtungen der Tagespflege
Eine Betreuung im Bereich der Tagespflege erfolgt über sog. Tagesmütter, die über das Landratsamt Dachau „gebucht“ werden können.
Weitergehende Aussagen hierzu sind nicht möglich.


Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
  • Eltern-Kind-Programm unter der Trägerschaft des Dachauer Forums
  • 2-Tages-Kinderbetreuung unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)

Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster

  • An der Grund- und Mittelschule besteht in einzelnen Jahrgangsstufen ein gebundenes Ganz-tagsangebot.
  • Der Förderverein zur Schülerbetreuung bietet unter seiner Trägerschaft derzeit eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen an:
  • an Schultagen von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • an Ferientagen von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (bei Bedarf bis 16:30 Uhr) in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen)


  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.


Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch

  1. eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
  2. ein zentrales Anmeldeverfahren und
  3. eine schriftliche Befragung der Eltern.

1)        Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster

Die Belegungszahlen  sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:


BRK Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
33 Kinder
12
ab 01/2021
40 Kinder
  5
               
Bewertung
Aufgrund der zum 01/2020 noch verfügbaren Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten.

 
Kindergarten Wollomoos

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
22 Kinder
3
ab 01/2021
24 Kinder
1

Kindergarten Pipinsried

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
16 Kinder
9
ab 01/2021
18 Kinder
7

Kindergarten Oberzeitlbach

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
49 Kinder
1
ab 01/2021
49 Kinder
1

Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
68 Kinder
7
ab 01/2021
78 Kinder
22

BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
62 Kinder
4 + 1 I-Kind


Zusammenfassung

Belegung
Freie Plätze
ab 09/2020
217 Kinder
24 + 1 I-Kind
ab 01/2021
231 Kinder
35 + 1 I-Kind

       Bewertung
Aufgrund der freien Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden.
(Fast) Alle Kinder können auch in ihrem „Wunschkindergarten“ betreut werden.

               

Es besuchen derzeit (Stand 04/2020) 30 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden. Dies entspricht etwas mehr als dem Durchschnitt der letzten Jahre.

       Bewertung
Ein Drittel der vorgenannten Kinder besucht den Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg. Aufgrund der pädagogischen Ausrichtung dieser Einrichtung ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass zumindest eine höhere einstellige Anzahl diesen Kindergarten auch in Zukunft buchen wird.
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.


Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
       
Bewertung
Aufgrund der vergangenheitlich geschaffenen Räumlichkeiten sind ausreichende „Betreuungsflächen“ vorhanden.
Mittel- bis langfristig kann sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten im Bereich der Essensausgabe ergeben.


2)        Zentrales Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt an einem festgelegten Tag durch die Eltern i.d.R. an der gewünschten Kindertageseinrichtung.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen durchgesprochen.


3)        Schriftliche Befragung der Eltern

Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006.
Die aktuelle Elternbefragung wurde im September 2019 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt.
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.

Die grafische Aufbereitung der Ergebnisse der zurückgelaufenen 273 Fragebögen kann der im Ratsinformationssystem eingestellten Ausarbeitung entnommen werden.


  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?

Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze derzeit und auch mittelfristig ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz zu genügen.

Bei der Ortswahl der Einrichtung konnten in 2020 nicht alle Elternwünsche im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden. Diese Thematik wird sich für Oberzeitlbach auch in Zukunft nicht besser darstellen.

Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.

Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender Nachfrage in das zukünftige Angebot zu integrieren.        

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.



Qualitätssicherungsmaßnahmen

Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.

Diese führt zu überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse.

Beispiel Kindergarten Kleine Strolche – exemplarische Fragen:

  • Geht Ihr Kind gerne in unsere Einrichtung?        90% sehr gerne und gerne
  • Wie beurteilen Sie unsere Informationsmedien?        84% sehr gut und gut
  • Können wir die Zusammenarbeit mit Ihnen verbessern?         82% nein
  • Wie beurteilen Sie das Mittagessen in unserer Einrichtung?        68% sehr gut und gut

Die Ergebnisse mit den Anmerkungen und Anregungen der Eltern wie z.B.
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung besonderes gut?
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung nicht?
  • Was sollten wir Ihrer Meinung nach bei Ihrem Kind stärker fördern?
  • Welche Aktivitäten sollten wir häufiger unternehmen?
erhalten die Kindertageseinrichtungen, um teamintern und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung festzulegen, welche Ideen umgesetzt werden.

Beschluss

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2020 10:38 Uhr