Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2020 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die Räumlichkeiten für die Gemeindeverwaltung im Neuen Rathaus sind bereits soweit ausgereizt, dass auch kleine Büroräume (15 m²) mit z.T. zwei Personen besetzt sind. Ein zielgerichtetes und konzentriertes Arbeiten mit Kundenkontakt ist hier - insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Datenschutzes und aktuell der Abstandsregelungen der Corona-Pandemie - nur schwer möglich.
Desweiteren sind wichtige Funktionsräume wie z.B. ein kleiner Besprechungsraum nicht vorhanden sind.

Um diese Situation nachhaltig verbessern und die Verwaltung insbesondere auch auf die Anforderungen der Zukunft ausrichten zu können, wird vorgeschlagen, die vorhandenen Räume im Alten Rathaus auch für die Zwecke der Gemeindeverwaltung zu nutzen und die beiden Häuser mit einem entsprechenden Zwischenbau zu einem gemeinsamen Gebäude zu verbinden, um auch „trockenen Fußes und witterungsgeschützt“ die einzelnen Abteilungen aufsuchen zu können.





Die bisherige Nutzung im

  • Untergeschoß des Alten Rathauses bleibt unverändert (Öffentliche WC-Anlage, Räume für AltoNetz GmbH, Heizungsanlage, Lagerraum).

  • Erdgeschoß und im Obergeschoß des Alten Rathauses können wie folgt anderweitig untergebracht werden:
  • Registratur mit Archiv        Einbau der Rollregalanlage im Obergeschoß des Bauhofgebäudes (bereits erledigt)
            • Ersatzlagerfläche auf dem bisherigen Freigelände
  • Geschirrverleih        Verlagerung auf das Bauhofgelände
  • Volkshochschule        Ober- und Dachgeschoß in Schultreppe 4

Mit den Ansprechpartnern des Asylhelferkreises wird aktuell über verschiedene Alternativen gesprochen.
Neu vorgesehen sind Räume für die Verwaltung

  • Dachgeschoß des Alten Rathauses bleib unverändert als Lagerraum.
Eine höherwertige Nutzung als baurechtlich sog. Aufenthaltsraum (z.B. Büroraum, Besprechungsraum u.ä.) ist insbesondere aus Gründen des zweiten Rettungsweges äußertst aufwendig und deshalb aktuell nicht vorgesehen.

  • Neuen Rathaus bleibt unverändert.
Über eine räumliche Verlagerung des Infobüros in das Erdgeschoß des Neuen Rathauses ist noch zu diskutieren, da insbesondere hier in den Sommermonaten erschwerte Arbeitsbedingungen vorliegen und die Räumlickeiten mit 11 m² sehr bschränkt sind.


Altes Rathaus

Die vorhandene Bausubstanz des Alten Rathauses (Errichtung in den 1950er Jahren) ist mit Ausnahme der Dacheindeckung in einem guten Zustand.

Es wird deshalb empfohlen die Dacheindeckung zu erneuern und mit einer Dämmung im gesamten Dachbereich zu versehen.

Eine Dämmung der Außenwände und eine Erneuerung der Fenster ist nicht vorgesehen.

       Erforderliche „größere“ Maßnahmen:
  •        Erneuerung der Elektro- und EDV-Verkabelung
  • Einbau von WC´s
  • Entfernen von Bestandsinnenwänden und Einbau von neuen Innenwänden
  • Erneuerung der Bodenbeläge
  • Anbindung zum Verbindungsbau


Neues Rathaus

Im Erdgeschoß ist eine Veränderung der Raumaufteilung angedacht, um die Flächen des Foyers gezielter nutzen zu können.

Im Obergeschoß ist eine Anbindung zum Verbindungsbau erforderlich.


Verbindungsbau zwischen dem Alten und Neuem Rathaus
Um lange Wege für die Bürger und die Beschäftigten zu vermeiden ist zwischen den beiden Gebäuden im verkürzten Bereich (d.h. ohne Treppenanlage) der bisherige Überdachung ein abgeschlossener Verbindungsbau ( 1 ) zu errichten, um im Erd- und Obergeschoß jeweils eine „eingehauste“ Verbindungsmöglichkeit zu schaffen.
Dadurch wird auch die barrierefreie Erreichbarkeit des Obergeschoßes im Alten Rathaus mit der vorhandenen Aufzugsanlage erreicht.

Dieses wird ergänzt durch ein zweites, neu zu errichtendes Treppenhaus ( 2 ).



Mögliche Zeitschiene
  • 2020/21        Planung und Genehmigung
  • 2021/22        Umsetzung und Einzug


Anmerkung:
Das Erdgeschoß des Alten Rathauses ist aufgrund der Corona-bedingten Abstandserfordernisse bereits provisorisch belegt.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Schätzung ist mit folgenden Bruttokosten zu rechnen:

Maßnahme/n
  • im Alten Rathaus                155.000,- €
  • im Neuen Rathaus                  83.000,- €
  • Verbindungsbau                155.000,- €
  • Dachsanierung                  72.000,- €
  • Möbel                                  55.000,- €
Summe        520.000,- €

Planungskosten                         70.000,- €

Beschluss

  1. Mit den vorgestellten Maßnahmen für die zukunftsfähige Nutzung des Alten und Neuen Rathauses besteht grundsätzlich Einverständnis.
  2. Die Verbindung zwischen dem Alten und Neuen Rathaus ist so zu gestalten, dass auf der Ebene des Erdgeschosses eine dauerhafte und „rund-um-die-Uhr“-verfügbare Wegeverbindung zwischen dem Marktplatz und dem St.-Altohof möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.10.2020 10:38 Uhr