Sanieren von Abwasserkanälen; Festlegen der Priorisierung und Ausarbeiten eines Sanierungskonzepts


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.11.2020 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In den vergangenen Monaten wurden die überwiegenden gemeindlichen Abwasserleitungen (einschließlich der Hausanschlussleitungen mit Revisionsschacht) von einer Fachfirma mit einer Kamera befahren und anschließend vom begleitenden Büro „Mayr Ingenieure“ auf den baulichen Zustand und die hydraulische Leistungsfähigkeit bewertet.

Das Büro hat in Absprache mit der Verwaltung einen Vorschlag - ausgehend von einer objektiven Dringlichkeit und dem größten Betriebskostenreduzierungspotential - für die Abfolge bei der Vorgehensweise der Sanierungen für die nächsten 10 Jahre ausgearbeitet (= Sanierungskonzept, vgl. Anlage).

Ein Vertreter des Büros „Mayr Ingenieure“ stellt das Sanierungskonzept in der Sitzung vor.

Mit dem Sanierungskonzept wird erreicht, dass die Sanierungsmaßnahmen
  • frühzeitig vom begleitenden Büro „Mayr Ingenieure“ geplant,
  • rechtzeitig vor einer Durchführung mit den anliegenden Eigentümern besprochen,
  • die Umsetzung mit weiteren Straßenbaulastträgern,
  • staatliche Fördermittel beantragt und
  • zeitnah ausgeschrieben
werden können.

Dieses Sanierungskonzept ist nicht „in Stein gemeißelt“, sondern kann „neuen“ Anforderungen (z.B. anstehenden Leitungs- bzw. Straßensanierungen) entsprechend angepasst werden.

Ausführungen zu den Kosten:
  • Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um eine äußerst grobe Kostenannahme im Rahmen der Bedarfsplanung. Die Kosten wurden anhand von Einheitspreisen pro laufenden Meter ermittelt und sind vorbehaltlich einer genauen Planung zu betrachten. Für die weitere Planung ist die Vorlage eines Bodengutachtens erforderlich. In jedem Einzelfall ist eine Entwurfsplanung mit einer Fortschreibung der Kosten notwendig.
  • Kosten für die Entsorgung von belasteten Böden sind nicht berücksichtigt. Insgesamt besteht noch ein erhebliches Kostenrisiko.
  • Bei der Kostenannahme für die Kanalsanierung sind die Kosten für neue Hausanschlussleitungen im Straßenbereich bis zur Grundstücksgrenze und die Straßenwiederherstellung im Rohrgraben berücksichtigt.
  • Neue Hausrevisionsschächte, Leitungen im privaten Bereich sowie zum Teil erforderliche Umverlegungen von Sparten (Wasserleitung, Gasleitung, Kabel, etc.) sind nicht enthalten.
  • Bei der Kostenannahme der Oberflächenwiederherstellung durch einen Deckenüberzug mit Erneuerung der Wasserführung sind Kosten für die Entsorgung von ggf. teerhaltigem Fräsgut nicht berücksichtigt.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann - zumindest mit einem Zeithorizont von 4 Jahren - mit einer Förderung von voraussichtlich 40% gerechnet werden.

Finanzielle Auswirkungen

In den nächsten Jahren müssen entsprechende finanzielle Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

Beschluss

Mit dem vorgestellten Sanierungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.11.2020 09:44 Uhr