Außenstart- und -landeerlaubnis für ein Ultraleichtflugzeug (Tragschrauber) auf zwei Grundstücken östlich von Randelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern vom 13.11.2020 wurde der Markt Altomünster über den Antrag von Josef Heilander zur Einteilung einer Außenstart- und          -landeerlaubnis für die Grundstücke Flurnummern 277 Teilfläche und 278 Teilfläche, Gemarkung Randelsried informiert und um Stellungnahme gebeten.




Aktuell liegen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster die nachstehenden Außenstart- und -landeerlaubnisse vor:
  • Südöstlich von Altomünster
  • Nördlich von Thalhausen

Beschluss

Gegen die Erteilung einer Außenstart- und -landeerlaubnis östlich von Randelsried bestehen keine Bedenken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 10:38 Uhr