Städtebauförderung; Zustimmung zum Jahresantrag 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2020 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Nach den Regularien des Städtebauförderungsprogramms ist für die im nächsten Jahr geplanten Maßnahmen ein entsprechender Jahresantrag stellen.

Im Jahresantrag sind folgende Maßnahmen aufgeführt:

Maßnahme
Voraussichtlich insgesamt förderfähig
davon bereits bewilligt
Vorgesehen im Programmjahr 2021
1. Vorbereitungen



Begleitung im VgV-Verfahren zur Erarbeitung eines ISEK
10.000,-
 
10.000,-
Erarbeitung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
100.000,-
 
100.000,-

 
 
 
2. Ordnungsmaßnahmen
 
 
 
Sanierung der Außenanlagen für Gebäudesanierung Schultreppe 4
80.000,-
 
80.000,-
Sanierung der Umfassungsmauer für Gebäudesanierung Schultreppe 4
60.000,-
 
60.000,-



 
3. Baumaßnahmen
 
 
 
Sanierung An der Schultreppe 4
1.950.000,-
1.500.000,-
450.000,-
Gesamtkosten 3,4 Mio. €
 
 
 

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Ausgaben werden in den Haushalt 2021 eingestellt.

Beschluss

Der Durchführung der Maßnahmen im Jahr 2021 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.12.2020 10:38 Uhr