Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 18

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Durch die Ergänzung der abweichenden Regelung zu den Abstandsflächen unter Ziffer 4.4 der Festsetzungen wird nicht die Berechnungsmethode geändert. Durch die Festsetzung 4.4 sollen innerhalb der Bauräume - bei Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen – abweichend vom Abstandsflächenrecht, für diese Baukörper die Abstände als eingehalten gelten.

Das Abstandsflächenmaß ist gemäß Art 6 Abs. 4 BayBO für die Berechnung der Abstandsflächen mit H definiert.
Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO lässt jedoch abweichende Maße in Satzungen zu; dass diese als Teiler von H zu definieren sind, ist darin nicht geregelt.
Im betroffenen Bebauungsplan gelten aber die darin genannten maximalen Erdgeschoßrohfußböden und die von diesem Berechnungspunkt zulässigen Wandhöhen bzw. Firsthöhen für das Maß der Bebauung und diese werden durch vermasste Bauräume eingegrenzt. Dadurch ist klar definiert, welchen Abstand die Gebäude untereinander mindestens einzuhalten haben.

Im Bebauungsplan wird die abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht eindeutiger formuliert:

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei den Erschließungsmaßnahmen werden die Angaben zur Löschwasserversorgung berücksichtigt, sofern die Löschwasserversorgung nicht bereits umfänglich gewährleistet ist. Die Angabe zu den Rettungshöhen ist dem Bebauungsplan bereits eingearbeitet und wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 13.04.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2021 07:00 Uhr