Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 "Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 23

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Begründung für den Bedarf wird nochmal ergänzt. Die Überplanung findet jedoch überwiegend auf im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen/ gemischte Bauflächen dargestellten Flächen statt. Noch detailliertere Angaben sind erst nach Durchführung und Abschluss des geplanten ISEK ca. 2023 möglich.

Eine Durchtrennung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes durch die Bebauung ist wie in der Begründung des Bebauungsplanes ausgeführt nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Ausführung in der Begründung (E.) auf S. 24, dass die Umgebung bereits durch eine vorhandene Bebauung geprägt ist, ist unseres Erachtens richtig, auch wenn die neue Überplanung im Außenbereich liegt.

In der Begründung steht auf Seite 26, dass der Bolzplatz auf einem Grundstück an der Ecke Schiltberger Straße und Fasanenweg errichtet werden soll.

Zum LVG 05.1 Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst:
Eine eingehendere Auseinandersetzung und Abwägung in Bezug auf die geplante Wohnnutzung und der Siedlungsentwicklung im gesamten Gemeindegebiet wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Aufgabe der Schweinhaltung wird vom Landwirt schriftlich bestätigt.

In Ziff. 8 der Begründung wird die Entfernung des landwirtschaftlichen Betriebs von ca. 120 m zum südlichen Planbereich in ca. 84 m berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

zu Teilbereich Süd:
Mit den Belangen des Gewässer- und Naturschutzes findet nochmal eine fundierte Auseinandersetzung statt.
An den Flächen wird jedoch nicht abgerückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS), Schreiben vom 04.02.2021

Zur Planzeichnung

Die Hintergrundkarte wird aufgrund der neuen Vermessungen gegen eine aktuelle amtl. Katasterkarte ausgetauscht.

Dementsprechend werden die Aufzählungen der Flurstücksnummern in den Festsetzungen, auf Seite 6 unter Punkt 2 und in der Begründung, siehe Seite 26 unter Punkt 2 und Seite 49 unter Punkt 15 aktualisiert.

Der Stand der Flurkarte ist in den Hinweisen aufgeführt.

In der Planzeichnung Maßstab 1:1000 wird die Bezeichnung „Straße A“ korrekt positioniert.

Die Schenkellängen der Sichtdreiecke werden nicht bemaßt.

Zur Begründung:
Seite 27: Die Quellenangabe zum Planausschnitt Teilbereich Nord wird in RIS Dachau korrigiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

7. Zur Stellungname des Regionalen Planungsverbandes München

Mit den Belangen des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes wird man sich nochmal intensiv auseinandersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 18 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Auf die Handwerksbetriebe wurde in dem Gutachten eingegangen.
Eine Gefährdung der Betreibe ist nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen wird nicht beeinträchtigt, die Vorgaben für die Kabelverlegung werden im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Der Hinweis über die Ausstattung der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen.
Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

11. Zum Vorschlag der Verwaltung

Im Bebauungsplan wird folgende abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht mit Vorrang der Festsetzungen eingearbeitet.

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

12. Erneute Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 13.04.2021 gebilligt und erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 07.05.2021 07:00 Uhr